Kleiner Hund beisst zu - auch ein kleiner Hund ist ein gefährlicher Hund - Einstufung als gefährlicher Hund

Kleiner Hund beisst zu - auch ein kleiner Hund ist ein gefährlicher Hund - Einstufung als gefährlicher Hund
Auch ein kleiner Hund kann wenn der Hund ein Kind gebissen hat von der Stadt als gefährlich eingestuft werden. So kann die Behörde dem Hundehalter eines kleinen Hundes, das Führen des Hundes unter der Auflage erteilen, diesen nur angeleint und mit Maulkorb spazieren zu führen. Nachdem der kleine Hund von der Stadt / Gemeinde als ein gefährlicher Hund eingestuft wurde, kann die Behörde von dem Hundehalter zudem auch einen Nachweis seiner Sachkunde zur Führung eines gefährlichen Hundes verlangen. Kleine Kinder und kleiner Hunde: schnell kann es hierbei im Umgang miteinander zu Missverständnissen kommen. Ein kleiner Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft: Was war geschehen? >> KLEINER HUND BEISST ZU - AUCH EIN KLEINER HUND IST EIN GEFÄHRLICHER HUND <<

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(Quelle: pexels/pixabay Beispielhund)


Tierrechtsexperte Anwalt Ackenheil: Man kann leider nicht oft genug darauf hinweisen, dass jeder Hund, nicht nur große Hunde sondern auch kleine Hunde, als gefährliche Hunde eingestuft werden können.

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Als Experte für die rechtliche Beratung zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes steht Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit Hundehaltern von Listenhunden und als gefährlich geltenden Hunden zur Verfügung.
Die Abwehr von behördlichen Auflagen zur Hundehaltung, wie die Hundehaltererlaubnis, Sachkundenachweis und/oder der Maulkorbzwang gehören zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei.

Als Experte für die Abwehr von Anhörungen / Anordnungen zur Haltung und Führen von gefährlichen Hunden berät Sie Rechtsanwalt Ackenheil Sie gerne deutschlandweit.

Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit 20 Jahren die fachlich kompetente Beratung von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.


Die Behörde droht an Ihren Hunde als einen gefährlichen Hunde einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung? Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes? Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft?

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Keine Listenhunde mehr: Hunde gelten nicht wegen ihrer Rasse als gefährlich

Keine Listenhunde mehr: Hunde gelten nicht wegen ihrer Rasse als gefährlich
Keine Listenhunde mehr: Hunde gelten nicht per se wegen ihrer Rasse als gefährlich.In Thüringen werden Hunde künftig nicht mehr anhand ihrer Rasse in gefährliche und nicht gefährliche Hunde / Tiere eingeteilt. Hundehaltern soll die Möglichkeit eröffnet werden, diese gesetzliche Vermutung im Einzelfall widerlegen zu können. Zur Dokumentation und Nachprüfung der Ungefährlichkeit der betreffenden Hunde soll ein Nachweis (Wesenstest) erbracht werden. So können wenn der Hund gebissen hat oder er sich als besonders aggressiv zeigt, die Behörden Auflagen zur Hundehaltung erteilen, einen Wesenstest und einen Sachkundenachweis verlangen.Wenn der Hund gebissen hat oder er sich als besonders aggressiv zeigt, können die Behörden Auflagen zur Hundehaltung erteilen und einen Wesenstest und einen Sachkundenachweis verlangen.

Nach dem im Landtag am 26.01.2018 verabschiedeten Gesetz ist nun zukünftig das Wesen jedes einzelnen Hundes das entscheidende Kriterium für die Einstufung als gefährlicher Hund im Sinne des Gesetzes. >> Weiter <<


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Hundetrainer § 11 Abs.1 Satz 1 Nr. 8f TSchG: Nachweis qualifizierter Weiterbildung und praktischer Stunden

§ 11 Abs.1 Satz 1 Nr. 8f TSchG: Nachweis qualifizierter Weiterbildung und praktischer Stunden
Seit 2014 bedürfen u.a. Hundetrainer, Hundeverhaltenstherapeuten sowie Hundepsychologen für die gewerbsmässige Ausbildung von Hunden für Dritte sowie der Anleitung der Hundehalter bei der Ausbildung von Hunden nach
§ 11 Abs.1 Satz 1 Nr. 8f TSchG der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Diese hat sich über die erforderliche Sachkunde zu vergewissern und darf im Zweifelsfall zum Fachgespräch bitten. Viele Hundetrainer wollen weshalb auch immer das Fachgespräch aber nicht absolvieren und verlangen, dass ihre bisherige Berufserfahrung berücksichtigt wird. Die Behörden lehnen ab und bestehen auf dem Fachgespräch in Form einer Berufsprüfung (theoretische und praktische Prüfung).
Ob dies rechtens ist hatte unlängst das Verwaltungsgericht Berlin zu entscheiden . << WEITER >>

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Als Experte für die rechtliche Beratung von Hundetrainer, Hundeschulen zur Erlaubnispflicht §11 Tierschutzgesetz steht Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit Selbstständigen aus dem Berufsbereichen rund um den Hund zur Verfügung.
Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit fast 20 Jahren die fachlich kompetente und erfolgreiche Beratung von Hundetrainern in Rechtsfragen rund um die Selbstständigkeit, rechtssichere AGB, wirksamer Haftungsausschluss, §11 TSchG, Berufsverbot, Anerkennung der Weiterbildung - der Sachkunde.


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Hundetrainer Sachkunde: Anerkennen der beruflichen Erfahrung §11TSchG

Hundetrainer Sachkunde: Anerkennen der beruflichen Erfahrung §11TSchG
Die Tätigkeit als Hundetrainer oder auch als Hundepsychologe für die gewerbsmässige Ausbildung von Hunden für Dritte sowie die Anleitung der Hundehalter bei der Ausbildung von Hunden bedarf nach § 11 Abs.1 Satz 1 Nr. 8f TSchG der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Zum Beleg der erforderlichen Sachkunde verlangt die Behörde Unterlagen. Jedoch wie sieht es aus wenn der Hundetrainer seine Fachkunde und langjährige Erfahrung durch zahlreiche Stunden als erfolgreicher Hundetrainer und mit einer Vielzahl von Weiterbildungsnahmen belegen kann?

Das Gericht stellte in dem von Rechtsanwalt Ackenheil erstritten Urteil u.a. eindeutig fest, dass die zuständige Behörde zur Erteilung der Erlaubnis für Hundetrainer 11 Abs.1 Satz 1 Nr. 8f TSchG die bisherige berufliche Erfahrung zu berücksichtigen hat. Damit darf die Behörde nicht pauschal und ohne nähere Prüfung der vorgelegten praktischen Nachweise auf die Prüfung bestehen.
Dieses Wegweisende Urteil führte schon dazu, dass weitere Gerichte wie z.B. das Verwaltungsgericht Ansbach im April 2017 sich dieser Ansicht anschlossen.
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Einstufung als gefährlicher Hund: Hund beisst Katze tot

Einstufung als gefährlicher Hund: Hund beisst Katze tot
Beißt ein Hund eine Katze tot, dann kann die Behörde den Hund nach dem Beissfall gemäß den Hundegesetzen als gefährlich einstufen.Das Gericht wies damit den Eilantrag einer Hundehalterin ab, die sich gegen die Feststellung der Gefährlichkeit ihres Hundes nach dem NHundG wehren wollte.
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Weitere Informationen finden Sie hier
Einstufung als gefährlicher Hund - Das Verfahren von der Anzeige bis zum Leinen-und Maulkorbzwang

Ackenheil Anwaltskanzlei / Kanzlei für Hunderecht - bundesweite Rechtsberatung - LANDESHUNDEGESETZ / GEFÄHRLICHER HUND

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Als spezialisierter Anwalt für Landeshundegesetz, der Abwehr von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes, stehen wir Ihnen bundesweit zu Verfügung:

Hundegesetz Niedersachsen NHundG, NI
Hundegesetz Hamburg Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG) Hamburg HundeG, HB
Hundegesetz Bremen HundeG, HB
Hundeverordnung Hessen | Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Hundegesetz Schleswig-Holstein | Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) GefHG,SH
Hundegesetz Thüringen | Tiergefahrengesetz Thüringen (ThürTierGefG) Thüringen ThürSachkundePrüfVO, TH
Landeshundegesetz Sachsen-Anhalt | Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz - HundeG LSA) Sachsen-Anhalt HundeG LSA, ST
Landeshundegesetz Berlin / Berliner Hundegesetz Berlin HundeG, BE
Landeshundegesetz Mecklenburg-Vorpommern Hundehaltungsverordnung: HundehVO, M-V
Hundegesetz Sachsen | Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), DVOGefHundG, SNHundegesetz Brandenburg : Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehV) Hundes, BB
Hundeverordnung Hessen | Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Landeshundegesetz Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg KampfhundeV, BW
Landeshundegesetz Bayern / bayerische Kampfhundeverordnung Bayern HundGefV, BY
Hundegesetz Saarland / Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland KampfhundeV , SL
Landeshundegesetz Rheinland-Pfalz LHundG,RP, LHundG rlp

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Hundeflüsterer Cesar Millan: Verbot der Hundeausbildung da keine notwendige Sachkunde

Hundeflüsterer Cesar Millan: Verbot der Hundeausbildung da keine notwendige Sachkunde
Der als „Hundeflüsterer“ bekannte Hundeausbilder Cesar Millan darf in seinen Bühnenshows bis auf weiteres keine Hunde von Zuschauern trainieren...weiterlesen ...

§ 11 TSchG Tierschutzgesetz Erlaubnispflicht: Anwalt Telefon Rechtsberatung

§ 11 TSchG Tierschutzgesetz - Erlaubnispflicht: Anwalt Telefon Rechtsberatung
Sind Sie Hundetrainer, Hundepsychologe, Hundetherapeut oder arbeiten Sie mit Hunden und suchen einen Anwalt, eine Rechtsberatung in Sachen § 11 TSchG (Tierschutzgesetz)?
Haben Sie Fragen zur Erlaubnispflicht § 11 TSchG (Tierschutzgesetz / TierSchG) , zum Antrag, der behördlichen Auflagen, zur Sachkunde, einem Berufsverbot oder den rechtlichen Möglichkeiten?
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Erlaubnispflicht für Hundetrainer nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f TSCHG

Erlaubnispflicht für Hundetrainer nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f TSCHG
Die Tätigkeit als Hundetrainer, der gewerbsmässigen Ausbildung von Hunden für Dritte sowie die Anleitung der Hundehalter bei der Ausbildung von Hunden bedarf nach § 11 Abs.1 Satz 1 Nr. 8f TSchG der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis muss vom Hundetrainer bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Grundlage hierfür stellt das deutsche Tierschutzgesetzes (TSchG).
Das Tierschutzgesetz regelt, dass ab dem 1. August 2014 zwingend Personen, die gewerblich Hunde ausbilden oder gewerblich die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten eine behördliche Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f TSchG benötigen.

Aufgrund der fehlenden rechtlichen Umsetzungsrichtlinien ist immer noch nicht einheitlich geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Erlaubnis gewährt wird.

Sie haben als Hundetrainer den Antrag auf die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f TSCHG bei der zuständigen Behörde gestellt?
Der Behörde ist die Sachkunde jedoch nicht ausreichend belegt.
Man verlangt von ihren eine Prüfung, ein Fachgespräch?
Die Behörde untersagt ihnen die Tätigkeit als Hundetrainer, sie dürfen keine Hundeschule betreiben?

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Hundehaltung | Niedersächsisches Hundegesetz - Zentrales Register und Sachkundenachweis...

Hundehaltung | Niedersächsisches Hundegesetz - Zentrales Register und Sachkundenachweis...Bessere Prävention vor Beißattacken und zusätzlich mehr Tierschutz - Pressemitteilung ...weiterlesen ...

Niedersachsen NHundG Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Niedersachsen

Niedersachsen NHundG Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Niedersachsen
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) (Letzte Änderung 26. Mai 2011)

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Die Abwehr von behördlichen Auflagen zur Hundehaltung, wie die Hundehaltererlaubnis und/oder der Maulkorbzwang gehören zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei.

Als Experte für die Abwehr von Anhörungen / Anordnungen zur Haltung und Führen von gefährlichen Hunden berät Sie Rechtsanwalt Ackenheil Sie gerne deutschlandweit.

Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit über 15 Jahren die fachlich kompetente und erfolgreiche Beratung von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.
Die Behörde droht an Ihren Hund als einen gefährlichen Hund einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung?
Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes?
Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft?


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Hessen HundeVO Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Hessen

Hessen Hundeverordnung Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Hessen

Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO).
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Sie sind Hundehalter in Frankfurt, Wiesbaden oder in einer sonstigen Stadt oder Gemeinde in Hessen?
Die Behörde droht an Ihren Hunde als einen gefährlichen Hunde einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung? Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes? Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft?
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Berliner Hundegesetz: Berlin Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Berlin

Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Berlin
Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin vom 29. September 2004weiterlesen ...

Bayern Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Bayern

Bayern Kampfhunde Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Bayern

Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10.07.1992
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Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes?
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Einstufung gefährlicher Hund nach Beißvorfall Einstufung gefährlicher Hund nach Beißvorfall

Einstufung gefährlicher Hund nach Beißvorfall. Das Verwaltungsgericht Trier bestätigt ordnungspolizeiliche Verfügung einer Verbandgemeinde und erklärt diese für sofort vollziehbar. Nach einem Beißvorfall verfügte die Verbandsgemeinde einen Anlein- und Maulkorbzwang sowie eine Kennzeichnungspflicht durch Chip für diesen Hund und die Vorlage eines Sachkundenachweises des Hundebesitzers. Das Verwaltungsgericht in Trier entschied…


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