Leinenpflicht während Brut- und Setzzeit je nach Bundesland unterschiedlich

Leinenpflicht während Brut- und Setzzeit je nach Bundesland unterschiedlich

Während der so genannten Brut- und Setzzeit / Aufzuchtszeit muss der Hund vor allem bei Spaziergängen in Wald, Feld und in freier Natur angeleint sein. Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Wildtiere eingeführt, dass in der Zeit vom 01.04. - 15.07. (der so genannten allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtszeit) in der freien Landschaft jeder Hundeführer verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass seine Hunde an der Leine geführt werden. Die einzelnen Vorschriften für den Leinenzwang können sich je nach Bundesland durchaus unterscheiden.

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