Auch mit bestandenen Wesenstest kann ein Hund als gefährlich eingestuft werden

Auch mit bestandenen Wesenstest kann ein Hund als ein gefährlicher Hund eingestuft werden
Auch wenn ein Hund einen Wesenstest bestanden hat kann er dennoch von der Behörde als ein gefährlicher Hund eingestuft werden. Die aufgrund eines zu Recht angenommenen Gefahrenverdachts erfolgte Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes kann nicht nachträglich dadurch infrage gestellt werden, dass sich etwa bei einem später durchgeführten Wesenstest keine tatsächlichen Hinweise auf eine gesteigerte Aggressivität des Hundes ergeben. Anwalt für Hunderecht Ackenheil >>> Trotz bestandenen Wesenstest kann ein Hund als ein gefährlicher Hund eingestuft werden <<<


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