17/03/16 16:02 Abgelegt in:
Kampfhundeverordnung |LHundeGKampfhundeverordnung (Bayern) / Hundehaltung BayernIn Bayern werden bestimmten Hunderassen generell eine „gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit“ unterstellt. Diese Hunderassen werden im Gesetz "
Kampfhunde" genannt. Die entsprechende Verordnung heißt "
Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit" – im Volksmund auch
Kampfhundeverordnung genannt…Anwalt für Hunderecht Ackenheil
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