Kann ein Hund gepfändet werden? Darf der Gerichtsvollzieher einen Hund / ein Haustier pfänden?

Kann ein Hund gepfändet werden? Darf der Gerichtsvollzieher einen Hund / ein Haustier pfänden?
Darf z.B. ein Hund gepfändet werden? Ja, ein Hund kann gepfändet werden, dies jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Zunächst gilt der Grundsatz:

Nach § 811c Abs. 1 ZPO gilt ein Tier, das im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten wird, grundsätzlich als unpfändbar.

§ 811 c ZPO
„(1) Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, sind der Pfändung nicht unterworfen.
(2) Auf Antrag des Gläubigers lässt das Vollstreckungsgericht eine Pfändung wegen des hohen Wertes des Tieres zu, wenn die Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der Belange des Tierschutzes und der berechtigten Interessen des Schuldners nicht zu rechtfertigen ist.“

ABER: Das bedeutet aber nicht, dass jedes Haustier im häuslichen Bereich des Schuldners und welches nicht zum Erwerbzweck gehalten wird unpfändbar ist.


Pfändung von Hunden



Ausnahmen: Tiere im häuslichen Bereich sind bei ungerechtfertigter Härte pfändbar

§ 811c Abs. 2 ZPO erlaubt die Pfändung eines Haustieres, wenn dessen Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten würde.

Unter welchen Voraussetzungen ist auch ein Hund pfändbar? Anwalt für Hunderecht Ackenheil

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