Bayern Hundeverordnung: Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit

Bayern Hundeverordnung: Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit
In Bayern wird bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde stets vermutet:
Pit–Bull,
Bandog,
American Staffordshire Terrier,
Staffordshire Bullterrier,
Tosa–Inu.

(2) 1 Bei den folgenden Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen:
Alano,
American Bulldog,
Bullmastiff,
Bullterrier,
Cane Corso,
Dog Argentino,
Dogue de Bordeaux,
Fila Brasileiro,
Mastiff,
Mastin Espanol,
Mastino Napoletano,
Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
Perro de Presa Mallorquin,
Rottweiler.

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Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit über 15 Jahren die fachlich kompetente und erfolgreiche Beratung von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.

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Kampfhundeverordnung / Bayern / Hundehaltung Bayern

Kampfhundeverordnung (Bayern) / Hundehaltung Bayern
In Bayern werden bestimmten Hunderassen generell eine „gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit“ unterstellt. Diese Hunderassen werden im Gesetz "Kampfhunde" genannt. Die entsprechende Verordnung heißt "Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit" – im Volksmund auch Kampfhundeverordnung genannt…Anwalt für Hunderecht Ackenheilweiterlesen ...

Bayern Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Bayern

Bayern Kampfhunde Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Bayern

Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10.07.1992
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