HUNDEBELLEN: Keine lauten Hunde im Wohngebiet | Ruhestörung durch gewerbliche Hundehaltung

HUNDEBELLEN: Keine lauten Hunde im Wohngebiet | Ruhestörung durch gewerbliche Hundehaltung: In einem reinen Wohngebiet dürfen Hundehalter und Hauseigentümer nicht neun Hunde ( Huskys) halten. Zwei Schlittenhunde müssen reichen,urteilte das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße (Az.: 3 K 890/15.NW)…
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Hunderecht Anwalt: bundesweite Rechtsberatung Hund und Recht

Hunderecht | Anwalt | Rechtsanwalt für Hunderecht Ackenheil


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RA Ackenheil vertritt Ihre und die Interessen Ihres Hundes deutschlandweit gegenüber den Behörden, Züchtern, Käufern, Verkäufern, Tierheimen, Tierärzten oder anderen Hundehaltern.
Schon beim Kauf eines Welpen können sich einige rechtliche Probleme ergeben. Das neue Familienmitglied wird plötzlich krank (z.B. Erberkrankung ). Der vom Züchter neu angeschaffte Hund stellt sich als zuchtuntauglich heraus. Verkäufer, Züchter, Tierheim und Käufer streiten sich dann oftmals z.B. um Tierarztkosten, Schadenersatz, Minderung oder sogar um die Rückgabe des Hundes. Auch beim Tierarzt oder in der Hundeschule können sich etliche haftungsrechtlich relevante Problemfälle ergeben. Vermieter und Nachbarn stehen einer Hundehaltung oftmals sehr kritisch gegenüber. Leider stehen in einigen Bundesländer bestimmte Hunderassen gemäß Gesetz oder Verordnung (Gefahrenhundeverordnung) unter Generalverdacht einer potenziellen Gefährlichkeit. Hundehalter sogenannter Listenhunde („ Kampfhunde“ oder gefährlichen Hunde) werden mitunter völlig grundlos erschwerte Auflagen wie
Maulkorbzwang, Leinenzwang, Wesenstest etc. auferlegt. Die Hundehaltung an sich birgt zahlreiche rechtliche Problemfelder.

Die Ackenheil Anwaltskanzlei berät und betreut nicht nur im Rhein-Main-Gebiet, sondern deutschlandweit Hundehalter, Züchter, Tierärzte, Vereine und Tierschutzorganisationen, Hundeschulen, Hundetrainer etc. in allen Rechtsfragen rund um den Hund.
Wir beraten und vertreten Sie und setzen uns für Ihre Interessen vor der Behörde, dem Tierheim, dem Züchter, dem Käufer, dem Verkäufer oder einem anderen Hundehalter, außergerichtlich wie auch gerichtlich, im gesamten Bundesgebiet - deutschlandweit - ein.


Anwalt für Hunde | Unsere Leistungen im Hunderecht :

Problemstellung Hundekauf / Welpenkauf :
Erberkrankung, Beschaffenheitsmerkmale, zugesicherte Eigenschaften, etc.
Familienhund, Zuchthund ( Zuchttauglichkeit),
Kaufvertrag / Hundekauf ( Erstellung und Überprüfung von Verträgen)
Vertragsstrafe
Problempunkte:
Schenkung
Herausgabe / Zurückbehaltung des Hundes
Eigentumsvermutung
Tierarzt | Tierarzthaftung ( Kunstfehler | Behandlungsfehler, Zurückbehaltungsrecht etc.)
Abwehr behördlicher Auflagen wie Leinenzwang, Maulkorbzwang usw.)
Einstufung gefährlicher Hund
Hundeangriff
Hundebiss
Haftung Hund (Tierhalterhaftung, Hundehalterhaftung)
„Kampfhunde“
Listenhunde
Auflagen für bestimmte Hunderassen ( Gefahrenhundeverordnung)
Verstoß gegen Leinenpflicht / Leinenzwang
( z. B. in der Brut-und Setzzeit | Aufzuchtszeit )
Haltungserlaubnis
Hundeführerschein
Wesenstest
Hundezucht ( VDH, Vereins-und Verbandsrecht)
Auflagen für die Hundezucht
Zuchtrecht ( Verträge: Deckvertrag, Zuchtvertrag etc.)
Haftung Tierheim
Pflegevertrag
Übergabevertrag
Vermittlungsvertrag
Haftung Hundeschulen
Haftung Hundetrainer
Erstellung und Überprüfung von Verträgen von Hundeschulen
(Haftungsausschluss, AGB etc.)
Hundesteuer
Nachbarschaftsrecht
Mietrecht ( Mietvertrag, Hundehaltung etc.)
Auflagen bei der Hundehaltung
Hund in der Scheidung | Scheidungshund
Tierschutzrecht
Versicherungsrecht
Ansprüche gegenüber der Hundehaftpflicht ...


Unser Service - bundesweite Rechtsberatung

Anwälte für Hunde finden Sie nicht unbedingt in Ihrer nächsten Nähe.
Entfernungen spielen aber heutzutage dank modernster Technik für die rechtliche Beratung keine Rolle mehr.In vielen Fällen ist Ihr Besuch in unserer Kanzlei für die Durchführung einer Beratung nicht immer erforderlich. Eine Rechtsberatung kann online per E-Mail, telefonisch oder schriftlich auf dem Postweg erfolgen.
Die für die Rechtsberatung notwendigen Unterlagen ( Schriftverkehr, Verträge, Fotos, Arztbefunde usw. ) können Sie uns per E-Mail, Fax oder Post zukommen lassen.
Lernen Sie uns kennen.
Es wird für Sie eine feste Zeit reserviert in der Sie mit dem Anwalt ungestört sprechen können.

Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles unter: 06136-762833

Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Hundetrainern, Wesenstestern und Beratern.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung in Hunderecht Terminvereinbarung unter: 06136-76 28 33

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Hundezucht: Hobbyzucht oder gewerbliche Zucht?

Hundezucht: Hobbyzucht oder gewerbliche Zucht?
Eine Hundezüchterin verkaufte über das Internet Hunde der Rasse Westhighlandterrier, die, wie sie behauptet, aus der Hobbyzucht ihrer Mutter stammten.
Die Hundeverkäuferin war bereits aus früheren Vorgängen als gewerbsmäßige Hundezüchterin bekannt, nachdem der Behörde mehrere Beschwerden über kranke Hunde, die sie verkauft hatte, bekannt wurden.

Was bedeutet Züchten?
Unter Züchten ist die geplante Verpaarung von Tieren mit dem Ziel zu verstehen, bestimmte Eigenschaften, Merkmale oder Merkmalskombinationen bei den Nachkommen anzustreben. Die gewerbsmäßige Tätigkeit steht unter einem Präventivverbot mit Erlaubnisvorbehalt. Bereits der festgestellte gewerbsmäßige Handel mit Hunden berechtigt die Behörde, Zuwiderhandlungen gegen gesetzliche Verbote durch einen Erlass zu unterbinden.

Gewerbliche Zucht / Gewerbsmäßige Zucht § 11 Abs. 3 Satz 2 i. V. mit § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 a und b TierSchG
Rechtsgrundlage für die Untersagung des gewerbsmäßigen Züchtens und Handelns mit Wirbeltieren ist § 11 Abs. 3 Satz 2 i. V. mit § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 a und b TierSchG. Danach bedarf derjenige, der gewerbsmäßig Wirbeltiere züchtet oder hält (Nr. 3 a) oder mit ihnen handelt (Nr. 3 b), der Erlaubnis der zuständigen Behörde.


Sie suchen eine Kanzlei für Tierrecht? Einen Anwalt der sich für Sie und Ihre Hundezucht einsetzt und Ihre Interessen vor den Behörden und dem Gericht vertritt?

Als Experte für die rechtliche Beratung von Hundezüchtern steht Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit Hobbyzüchtern und gewerblichen Hundezüchtern zur Verfügung.
Die Abwehr von behördlichen Auflagen zur Hundezucht gehören zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei.

Als Experte für die Abwehr von Auflagen zur Hundezucht berät Sie Rechtsanwalt Ackenheil Sie gerne deutschlandweit.

Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit über 15 Jahren die fachlich kompetente und erfolgreiche Beratung von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.
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