Old english Bulldog: Trotz Aussehens wie ein American Bulldog – Mischling | OEB ist kein gefährlicher Hund

Old english Bulldog: Trotz Aussehens wie ein American Bulldog – Mischling | OEB ist kein gefährlicher Hund
Old English Bulldog: Nach dem Aussehen - ein American Bulldog - Mischling? Ein gefährlicher Hund nach dem Landeshundegesetz NRW? Viele Hundebesitzer von Old English Bulldoggen bekommen nach der Anmeldung ihres Hundes ein Schreiben von der Behörde, dass ihr Hund aufgrund des § 10 LHundG NRW als ein Hund bestimmter Rasse gilt.

Oberverwaltungsgericht in Münster
Die Frage, ob es sich bei dem Hund "Kalle", den die Hundebesitzerin von den Züchtern als "Old English Bulldog" erworben hat, um einen Hund bestimmter Rasse im Sinne des Landeshundegesetzes NRW handelt, hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster jetzt aktuell zu klären. >> Old english Bulldog: Trotz Aussehens wie ein American Bulldog – Mischling | OEB ist kein gefährlicher Hund , OVG Münster <<

Old english Bulldog kein Listenhund oder Mischling American Bulldog? Feststellung der Gefährlichkeit Neuerungen Old english Bulldog
Bild: mit Old english Bulldog v. fotolia / Sandy Schulze



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Als Experte für die rechtliche Beratung zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes steht Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit Hundehaltern von Listenhunden und als gefährlich geltenden Hunden zur Verfügung.
Die Abwehr von behördlichen Auflagen zur Hundehaltung, wie die Hundehaltererlaubnis und/oder der Maulkorbzwang gehören zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei.

Als Experte für die Abwehr von Anhörungen / Anordnungen zur Haltung und Führen von gefährlichen Hunden berät Sie Rechtsanwalt Ackenheil Sie gerne deutschlandweit.

Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit über 15 Jahren die fachlich kompetente und erfolgreiche Beratung von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.

Die Behörde droht an Ihren Hunde als einen gefährlichen Hunde einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung? Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft? Sie benötigen rechtliche Beratung zum Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG), Landeshundegesetz NRW, Haltung eines gefährlichen Hundes in NRW (§ 3 LHundG NRW)?

Als spezialisierter Anwalt für die rechtliche Beratung zum Landeshundegesetz, der Abwehr von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

Niedersachsen NHundG, NI
Hundegesetz Hamburg Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG) Hamburg HundeG, HB
Hundegesetz Bremen HundeG, HB
Hundeverordnung Hessen | Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Hundegesetz Schleswig-Holstein | Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) GefHG,SH
Hundegesetz Thüringen | Tiergefahrengesetz Thüringen (ThürTierGefG) Thüringen ThürSachkundePrüfVO, TH
Landeshundegesetz Sachsen-Anhalt | Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz - HundeG LSA) Sachsen-Anhalt HundeG LSA, ST
Landeshundegesetz Berlin / Berliner Hundegesetz Berlin HundeG, BE
Landeshundegesetz Mecklenburg-Vorpommern Hundehaltungsverordnung: HundehVO, M-V
Hundegesetz Sachsen | Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), DVOGefHundG, SNHundegesetz Brandenburg : Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehV) Hundes, BB
Hundeverordnung Hessen | Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Landeshundegesetz Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg KampfhundeV, BW
Landeshundegesetz Bayern / bayerische Kampfhundeverordnung Bayern HundGefV, BY
Hundegesetz Saarland / Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland KampfhundeV , SL
Landeshundegesetz Rheinland-Pfalz LHundG,RP, LHundG rlp

Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Hundetrainern, Wesenstestern und Beratern.

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Old english Bulldog als Hund bestimmter Rasse eingestuft

Old english Bulldog als Hund bestimmter Rasse eingestuft §10 LHundG
Eine Old English Bulldog ist nach wie vor kein Listenhund. Jedoch bekommen in den letzten Monaten viele Hundebesitzer von Old English Bulldoggen einen Bescheid vom Amt, in dem mitgeteilt wird, dass die Behörde den Hund aufgrund des Landeshundegsetzes LHundG NRW als einen Hund bestimmter Rasse § 10 LHundG NRW gemäß neuen Verwaltungsvorschriften als gefährlichen Hund einstuft. >> Weiter lesen <<

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