Old english Bulldog: Trotz Aussehens wie ein American Bulldog – Mischling | OEB ist kein gefährlicher Hund

Old english Bulldog: Trotz Aussehens wie ein American Bulldog – Mischling | OEB ist kein gefährlicher Hund
Old English Bulldog: Ein gefährlicher Hund nach dem Landeshundegesetz NRW? Viele Hundebesitzer von Old English Bulldoggen bekommen nach der Anmeldung ihres Hundes ein Schreiben von der Behörde, dass ihr Hund aufgrund des § 10 LHundG NRW als ein Hund bestimmter Rasse gilt. Ihre Old English Bulldogge soll phänotypisch aussehen wie ein Mischling aus einem American Bulldog?


Oberverwaltungsgericht in Münster

Die Frage, ob es sich bei dem Hund "Kalle", den die Hundebesitzerin von den Züchtern als "Old English Bulldog" erworben hat, um einen Hund bestimmter Rasse § 10 Abs. 1 Satz 1 LHundG NRW handelt, hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster jetzt aktuell zu klären.

Landeshundegesetz NRW: Hunde bestimmter Rasse

Hunde bestimmter Rasse weisen aufgrund ihrer rassespezifischen Merkmale ein im Vergleich zu anderen großen Hunden höheres Gefährdungspotential auf. Für ihre Haltung und den Umgang mit ihnen gelten deshalb besondere gesetzliche Anforderungen (etwa Erlaubnisbedürftigkeit der Haltung, erweiterte Leinenpflicht, Maulkorbzwang). Zu den Hunden bestimmter Rasse gehören unter anderem Hunde der Rassen "Bullmastiff" und "American Bulldog" und deren Kreuzungen.


Info:

Old english Bulldog ist kein Listenhund

In Nordrhein-Westfalen findet man unter § 3 LHundG folgende Hunderassen, die aufgrund ihrer Rasse als gefährlich gelten (Listenhund):

…Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier..

Nach
§ 10 Abs. 1 Satz 1 LHundG NRW zählen zu den Hunden bestimmter Rasse solche der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Die Rasse Old English Bulldog oder auch Old English Bulldogge ist hierunter nicht zu finden.

Old englisch Bulldog kein Listenhund, aber dennoch gefährlich?

Des Weiteren gelten nach § 3 LHundG auch deren Kreuzungen untereinander als gefährliche Hunde aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit:

… und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt.
In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach Satz 1 nicht vorliegt….


Old english Bulldog kein Listenhund oder Mischling American Bulldog? Feststellung der Gefährlichkeit Neuerungen Old english Bulldog
Bild: mit Old english Bulldog v. fotolia / Sandy Schulze



Zum aktuellen Fall

Nach dem Kauf des Rüden hatte die Hundebesitzerin ihn als Old English Bulldog bei der Stadt angemeldet. Die Stadt stufte den Hund als Hund bestimmter Rasse nach dem Landeshundegesetz ein. Es handelt sich bei dem Hund der Rasse Old english Bulldog um eine Kreuzung aus „Englisch Bulldog“, „Pitbull Terrier“, „Bullmastiff“ und „American Bulldog“. Die letzten zwei gelten als Rassen mit „höherem Gefährdungspotenzial“; ihre Halter benötigen daher eine Erlaubnis, und die Hunde müssen häufiger angeleint werden und einen Maulkorb tragen.


Stadt stuft Old english Bulldog als „gefährlich“ ein
Hunde vom Typ "Old English Bulldog" seien als Kreuzung aus den Rassen "English Bulldog", "Bullmastiff", "American Bulldog" und "Pitbull Terrier" hervorgegangen. Da der Hund der Klägerin nach den Feststellungen des Kreisveterinäramtes wesentliche äußere Merkmale eines "American Bulldog" aufweise, handele es sich um einen Mischling der Rasse American Bulldog. Demgegenüber war die Hundebesitzerin und Klägerin der Auffassung, Hunde der Züchtung "Old English Bulldog" bildeten eine eigenständige Rasse und könnten daher nicht mehr als Kreuzung anderer Rassen angesehen werden.

Die Hundebesitzerin klagte gegen die behördliche Einstufung ihres Hundes als potentiell gefährlichen Hund. Das Verwaltungsgericht in Köln wies jedoch die Klage ab und gab der Stadt recht.

Ist eine Old english Bulldog ein Mischling aus American Bulldog?

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat im Ergebnis der Hundehalterin recht gegeben und der Klage stattgegeben.
Mit seiner Besitzerin erschien der Old English Bulldog Rüde „Kalle“ persönlich vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster. Während der ersten zwei Stunden der Verhandlung machte er zunächst ein ausgiebiges Nickerchen. Aber auch danach im wachen Zustand verhielt er sich so, wie es sich in einem Gerichtssaal gehört. Zudem bestätigte ein unabhängiger Veterinär der Old English Bulldogge „Kalle“ einen friedfertigen Charakter. Trotz seines Aussehens weise er keine wesentlichen Züge eines „American Bulldog“ auf. Daher, so das OVG, sei er auch rechtlich nicht als Kreuzung dieser Rasse anzusehen.

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts hat die im Berufungsverfahren durchgeführte Beweisaufnahme ergeben, dass der Hund der Klägerin keine wesentlichen Züge eines "American Bulldog" aufweise.
Dies sei jedoch erforderlich, um von einer Kreuzung von Hunden bestimmter Rassen nach dem Landeshundegesetz NRW auszugehen.



Old english Bulldog keine eigenständige Hunderasse

Dahinstehen könne hingegen, so die Richter, ob Hunde der Züchtung "Old English Bulldog" nach heutigem Stand von Wissenschaft und Praxis eine eigenständige Rasse im biologisch-zoologischen Sinn darstellten. Der "Old English Bulldog" sei jedenfalls keine eigenständige Rasse im Sinne des Landeshundegesetzes NRW. Zwar sei es grundsätzlich ausgeschlossen, reinrassige Hunde einer bestimmten Rasse gleichzeitig als Kreuzungen anderer Rassen anzusehen und nach den für diese maßgeblichen Vorschriften zu behandeln.

Das gelte aber nicht für solche Rassen, die der Landesgesetzgeber bei Inkrafttreten des Landeshundegesetzes im Jahr 2003 nicht als eigenständige Rasse eingeordnet habe. Anderenfalls entschiede letztlich die Definition neuer Rassen durch private Interessenverbände über die Anwendungsreichweite des Gesetzes. Die im Gesetz zugrunde gelegte Unterscheidbarkeit von Hunden nach Rassezugehörigkeit sei nicht dynamisch zu verstehen, sondern knüpfe statisch an einen vom Gesetzgeber vorgefundenen Bestand an Hunderassen an.

Dabei definiere das Gesetz die in ihm genannten Rassen nicht selbst, sondern greife auf allgemein anerkannte Rassedefinitionen insbesondere durch Zuchtverbände zurück.

Die Züchtung "Old English Bulldog" sei relativ neu und verfüge erst seit dem 01.01.2014 über eine Rasseanerkennung durch den amerikanischen Zuchtverband United Kennel Club. Einige Zuchtverbände hätten die Hunderasse „Old English Bulldog“ inzwischen als neue Rasse anerkannt, das schon 2003 in Kraft getretene Landeshundegesetz NRW allerdings nicht.

Vom Aussehen kann man auch bei Hunden nicht auf das innere Wesen schließen. So ähnelt der Hund „Kalle“ zwar äußerlich teils einem „American Bulldog“, gleich gefährlich ist er deswegen aber nicht, urteilte am Dienstag, 12. März 2019, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster (Az.: 5 A 1210/17).

Offen ließ das OVG, ob Kalle einer ganz neuen Rasse angehört. Wie der Sachverständige den Richtern erläuterte, ist die „Old English Bulldog“ trotz des „Old“ im Namen eine recht neue Züchtung.


Was können Hundehalter tun deren Hunde gemäß § 10 LHundG oder § 3 LHundG als gefährliche Hunde eingestuft wurden?

Hundehaltern einer Old English Bulldogge, die einen Bescheid von der Behörde erhalten haben, in dem ihre Old English Bulldogge oder alternativ Bulldograsse als ein gefährlicher Hund eingestuft wurde kann man nur dringend anraten, gegen diese Bescheide Widerspruch einzulegen und notfalls dagegen zu klagen. Selbst in der aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, Urteil Az.: 20 K 5754/16, wies die Kammer daraufhin, dass bezüglich der Einstufung als gefährlicher Hund unter den Gesichtspunkten des äußeren Erscheinungsbildes des Hundes auch der Einzelfall entschieden werden kann.

Welche Auflagen kommen Haltern von Old English Bulldoggen zu, wenn die Bulldogge als ein Hund besonderer Rasse von der Behörde eingestuft wurde?

Will man einen Hund, der als gefährlich oder als Listenhund von der Behörde eingestuft wurde, halten, muss man als Halter besondere Voraussetzungen erfüllen. Die Behörde kann u.a. verlangen:

• Leinenzwang
• Maulkorbpflicht
• Sachkundenachweis
• Besondere Haftpflichtversicherung
• besondere Sicherungen ( Zaun, Hundeschild…) u.v.m.

Jedes Bundesland besitzt sein eigenes Landeshundegesetz, Hundegesetz, Hundeverordnung mit eigenen Regelungen und Bestimmungen zum Halten und Führen von Hunden.
Eine Auflistung der einzelnen Regelungen finden Sie hier
Landeshundegesetz / Hundegesetz in Deutschland

Zurückkommend zu der Ausgangsfrage ob eine Old english Bulldog ein Listenhund sei:

- Nein, die Rasse Old English Bulldog ist kein Listenhund.

ABER : Eine Old English Bulldog kann als ein Hund bestimmter Rasse nach § 3 LHundG NRW als ein American Bulldog-Mischling angesehen werden und damit als Hund bestimmter Rasse i.S.d. § 10 Abs. 1 LHundG NRW klassifiziert und eingestuft werden. Hier entscheidet der Einzelfall.


Sie suchen eine Kanzlei für Hunderecht? Einen Anwalt der sich für Sie und Ihren Hund einsetzt und Ihre Interessen vor den Behörden und dem Gericht vertritt?

Die Ackenheil Anwaltskanzlei für Tierrecht berät Sie gerne im Bereich Hunderecht / Tierrecht.
Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit über 15 Jahren die fachlich kompetente und erfolgreiche Beratung von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.

Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund, als eine Kreuzung mit einem Listenhund von der Behörde eingestuft? Sie benötigen rechtliche Beratung zum Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG), Landeshundegesetz NRW, Haltung eines gefährlichen Hundes in NRW (§ 3 LHundG NRW)?

Als spezialisierter Anwalt für die rechtliche Beratung zum Landeshundegesetz, der Abwehr von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ackenheil mit seinem Team Ihnen bundesweit zu Verfügung.

Hundegesetz Niedersachsen NHundG, NI
Hundegesetz Hamburg Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG) Hamburg HundeG, HB
Hundegesetz Bremen HundeG, HB
Hundeverordnung Hessen | Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Hundegesetz Schleswig-Holstein | Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) GefHG,SH
Hundegesetz Thüringen | Tiergefahrengesetz Thüringen (ThürTierGefG) Thüringen ThürSachkundePrüfVO, TH
Landeshundegesetz Sachsen-Anhalt | Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz - HundeG LSA) Sachsen-Anhalt HundeG LSA, ST
Landeshundegesetz Berlin / Berliner Hundegesetz Berlin HundeG, BE
Landeshundegesetz Mecklenburg-Vorpommern Hundehaltungsverordnung: HundehVO, M-V
Hundegesetz Sachsen | Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), DVOGefHundG, SNHundegesetz Brandenburg : Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehV) Hundes, BB
Hundeverordnung Hessen | Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Landeshundegesetz Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg KampfhundeV, BW
Landeshundegesetz Bayern / bayerische Kampfhundeverordnung Bayern HundGefV, BY
Hundegesetz Saarland / Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland KampfhundeV , SL
Landeshundegesetz Rheinland-Pfalz LHundG,RP, LHundG rlp

Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Hundetrainern, Wesenstestern und Beratern.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihres Falles in Hunderecht Terminvereinbarung unter: 06136-76 28 33

Hunderecht Anwalt Kontaktformular
Wir sind für SIE und Ihren HUND - bundesweit tätig - Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung..
Spezialisierung und fachübergreifende Erfahrung = kompetenter umfassender Rechtsrat für SIE ! HUNDERECHTSANWALT ACKENHEIL

Anwalt für Hunderecht: Hundekauf, Züchterhaftung, Gefährlichkeitsfeststellung Hund, Einstufung als gefährlicher Hund, Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes, Listenhunde, Hundebiss, Wesenstest, Hundehaltung, Hundehaltungserlaubnis, Sachkundenachweis, Hundegesetz, Hundekauf, Hundebellen, Haftung, Tierarzthaftung - bundesweit

Haben Sie weitere Fragen zu unserer Rechtsberatung im Hunderecht?

Rufen Sie uns unverbindlich an unter: 06136 - 762833 oder senden Sie und eine Email an
[email protected] .Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

Auf unseren weiteren Seiten haben wir über 400 Urteile zusammengetragen. Informieren Sie sich!

Anwalt für Hunde / Rechtsanwalt Ackenheil - Tierrechtskanzlei Ackenheil
Kanzlei für Tierrecht - Anwalt für Hunderecht bundesweite Rechtsberatung:
Hund, Hundekauf, Hundebiss, Hundehaltung, Hundekaufvertrag, Zuchtrecht, Züchterhaftung, Listenhund, Einstufung gefährlicher Hund, Kampfhundeverordnung, Landeshundegesetz, Hundegesetz Berlin, Gefahrenhundeverordnung, Hundehaltungserlaubnis, behördliche Auflagen, Wesenstest, Maulkorbzwang, Leinenzwang, Tierhalterhaftung, Hundehalterhaftung, Hundehaftpflichtversicherung, Gefahrhundeverordnung, Tierarzthaftung, Recht rund um den Hund...


[email protected]
http://www.der-tieranwalt.de


Old English Bulldog: Listenhund / Gefährlicher Hund und Hundesteuer - Weitere interessante Beiträge:


Old english Bulldog: OLD ENGLISH BULLDOG ist kein Listenhund / Kreuzung
Old english Bulldog als Hund bestimmter Rasse eingestuft



Interessante Beiträge auf unserer Hauptseite:

Einstufung als gefährlicher Hund / Das Verfahren

Aufstellung Urteile zu gefährlicher Hund

Liste Landeshundegesetze, Hundegesetze und Hundeverordnungen der einzelnen Bundesländer

Die Tierrechtskanzlei Ackenheil - Ihre Kanzlei für alle Rechtsfragen rund um Tiere und Berufe rund um Tiere