Brandenburg Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Brandenburg

Brandenburg Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Brandenburg
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden vom 16. Juni 2004 (GVBl. II/04 S. 458)
Sie suchen eine Kanzlei für Tierrecht? Einen Anwalt der sich für Sie und Ihren Hund einsetzt und Ihre Interessen vor den Behörden und dem Gericht vertritt?

Als Experte für die rechtliche Beratung zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes steht Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit Hundehaltern von Listenhunden und als gefährlich geltenden Hunden zur Verfügung.
Die Abwehr von behördlichen Auflagen zur Hundehaltung, wie die Hundehaltererlaubnis und/oder der Maulkorbzwang gehören zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei.

Als Experte für die Abwehr von Anhörungen / Anordnungen zur Haltung und Führen von gefährlichen Hunden, der Einstufung als gefährlicher Hund, berät Sie Rechtsanwalt Ackenheil Sie gerne deutschlandweit.

Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit über 15 Jahren die fachlich kompetente und erfolgreiche Beratung von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.
Sie sind Hundehalter in Angermünde, Brandenburg an der Havel oder in einer sonstigen Stadt oder Gemeinde in Brandenburg?
Die Behörde droht an Ihren Hunde als einen gefährlichen Hunde einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung? Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes? Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft?
Als Hundehalter eines gefährlichen Hundes sollen Sie nun Sachkunde, Führungszeugnis, Haftpflichtversicherung belegen?

Als spezialisierter Anwalt für die rechtliche Beratung zum Landeshundegesetz, der Abwehr von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.
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Hunderecht Listenhunde: Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde

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Das „Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde“ wurde als Reaktion auf verschiedene Beißvorfälle, die im Jahre 2000 auftraten, erlassen. ..
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Leinenpflicht in Brut- und Setzzeit

Hundehaltung: Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit / Aufzuchtszeit
Während der so genannten Brut- und Setzzeit / Aufzuchtszeit muss der Hund vor allem bei Spaziergängen in Wald, Feld und in freier Natur angeleint sein....weiterlesen ...

Hund ohne Leine – trotz Anleinpflicht Ordnungswidrigkeit?

Hund ohne Leine / unangeleint Gassi gehen – trotz Leinenzwang - Ordnungswidrigkeit? Rechtmäßigkeit des Verbots?
Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Lünen vom 1. Oktober 1991 in der Fassung vom 23. November 1998, in Kraft getreten am 1. Januar 1999, dürfen Hunde auf Verkehrsflächen und in Anlagen nur an einer 1 m kurzen Leine und nur von solchen Personen geführt werden, die ausreichend auf sie einwirken können...
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