Französische Bulldogge nach Beißvorfall zum Wesenstest

Französische Bulldogge nach Beißvorfall zum Wesenstest
Ist eine französische Bulldogge ein gefährlicher Hund?Ja, auch eine französische Bulldogge kann nach einem Beißvorfall als gefährlicher Hund eingestuft werden. Die Halterin einer französischen Bulldogge klagte gegen eine Ordnungsverfügung, in der die Behörde die Hundehalterin der französischen Bulldogge aufforderte ihren Hund dem Veterinäramt zur Durchführung eines Wesenstest vorzustellen.
HUNDERECHT ANWALT ACKENHEIL

Ackenheil Anwaltskanzlei / Kanzlei für Hunderecht - bundesweite Rechtsberatung - LANDESHUNDEGESETZ / GEFÄHRLICHER HUND

Ihr Hund soll als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft werden? Sie benötigen rechtliche Beratung zu den Landeshundegesetzen und Hundeverordnungen?

Als spezialisierter Anwalt für Landeshundegesetz, der Abwehr von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes, stehen wir Ihnen bundesweit zu Verfügung:

Hundegesetz Niedersachsen NHundG, NI
Hundegesetz Hamburg Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG) Hamburg HundeG, HB
Hundegesetz Bremen HundeG, HB
Hundeverordnung Hessen | Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Hundegesetz Schleswig-Holstein | Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) GefHG,SH
Hundegesetz Thüringen | Tiergefahrengesetz Thüringen (ThürTierGefG) Thüringen ThürSachkundePrüfVO, TH
Landeshundegesetz Sachsen-Anhalt | Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz - HundeG LSA) Sachsen-Anhalt HundeG LSA, ST
Landeshundegesetz Berlin / Berliner Hundegesetz Berlin HundeG, BE
Landeshundegesetz Mecklenburg-Vorpommern Hundehaltungsverordnung: HundehVO, M-V
Hundegesetz Sachsen | Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), DVOGefHundG, SNHundegesetz Brandenburg : Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehV) Hundes, BB
Hundeverordnung Hessen | Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Landeshundegesetz Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg KampfhundeV, BW
Landeshundegesetz Bayern / bayerische Kampfhundeverordnung Bayern HundGefV, BY
Hundegesetz Saarland / Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland KampfhundeV , SL
Landeshundegesetz Rheinland-Pfalz LHundG,RP, LHundG rlp

Hier zu den Landeshundegesetze

Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Hundetrainern, Wesenstestern und Beratern.

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Rheinland-Pfalz LHundG Landeshundegesetz Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz LHundG Landeshundegesetz Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG). Zur Rasseliste LHundG Rheinland-Pfalz und zu den Regelungen zur Hundehaltung in Rheinland-Pfalz / Regelungen zur Hundehaltung von Listenhunde und gefährliche Hunde.

Sie suchen eine Kanzlei für Tierrecht? Einen Anwalt der sich für Sie und Ihren Hund einsetzt und Ihre Interessen vor den Behörden und dem Gericht vertritt?

Als Experte für die rechtliche Beratung zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes steht Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit Hundehaltern von Listenhunden und als gefährlich geltenden Hunden zur Verfügung.
Die Abwehr von behördlichen Auflagen zur Hundehaltung, wie die Hundehaltererlaubnis und/oder der Maulkorbzwang gehören zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei.

Als Experte für die Abwehr von Anhörungen / Anordnungen zur Haltung und Führen von gefährlichen Hunden, der Einstufung als gefährlicher Hund, berät Sie Rechtsanwalt Ackenheil Sie gerne deutschlandweit.

Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit über 15 Jahren die fachlich kompetente und erfolgreiche Beratung von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.
Sie sind Hundehalter in Mainz, Koblenz, Trier oder in einer sonstigen Stadt oder Gemeinde in Rheinland-Pfalz?
Die Behörde droht an Ihren Hunde als einen gefährlichen Hunde einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung? Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes? Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft?
Als Hundehalter eines gefährlichen Hundes sollen Sie nun Sachkunde, Führungszeugnis, Haftpflichtversicherung belegen?

Als spezialisierter Anwalt für die rechtliche Beratung zum Landeshundegesetz, der Abwehr von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.


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Hundesteuer: 1.500 Euro Hundesteuer für sog. Kampfhunde ist zu hoch

Hundesteuer: 1.500 Euro Hundesteuer für sog. Kampfhunde ist zu hoch
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Hunderecht | Hundesteuer: 2.000 Euro Hundesteuer für sog. Kampfhund ist ein Haltungsverbot

Hunderecht | Hundesteuer: 2.000 Euro Hundesteuer für sog. Kampfhunde gleiche einem Verbot
Die Hundesteuer darf nicht auf faktisches Verbot hinauslaufen
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Gefährlicher Hund - Wann gilt ein Hund als gefährlich?

Gefährlicher Hund - Wann ist ein Hund gefährlich? Einstufung als gefährlichen Hund | Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes
Wann gilt ein Hund als gefährlich?

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Bayern Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Bayern

Bayern Kampfhunde Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Bayern

Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10.07.1992
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Als Experte für die rechtliche Beratung zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes steht Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit Hundehaltern von Listenhunden und als gefährlich geltenden Hunden zur Verfügung.
Die Abwehr von behördlichen Auflagen zur Hundehaltung, wie die Hundehaltererlaubnis und/oder der Maulkorbzwang gehören zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei.

Als Experte für die Abwehr von Anhörungen / Anordnungen zur Haltung und Führen von gefährlichen Hunden berät Sie Rechtsanwalt Ackenheil Sie gerne deutschlandweit.

Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit über 15 Jahren die fachlich kompetente und erfolgreiche Beratung von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.
Die Behörde droht an Ihren Hund als einen gefährlichen Hund einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung?
Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes?
Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft?


Sie benötigen rechtliche Beratung zur Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit Bayern?

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