Ackenheil für Anwalt für Listenhunde

Keine Listenhunde mehr: Hunde gelten nicht wegen ihrer Rasse als gefährlich

Keine Listenhunde mehr: Hunde gelten nicht wegen ihrer Rasse als gefährlich
Keine Listenhunde mehr: Hunde gelten nicht per se wegen ihrer Rasse als gefährlich.In Thüringen werden Hunde künftig nicht mehr anhand ihrer Rasse in gefährliche und nicht gefährliche Hunde / Tiere eingeteilt. Hundehaltern soll die Möglichkeit eröffnet werden, diese gesetzliche Vermutung im Einzelfall widerlegen zu können. Zur Dokumentation und Nachprüfung der Ungefährlichkeit der betreffenden Hunde soll ein Nachweis (Wesenstest) erbracht werden. So können wenn der Hund gebissen hat oder er sich als besonders aggressiv zeigt, die Behörden Auflagen zur Hundehaltung erteilen, einen Wesenstest und einen Sachkundenachweis verlangen.Wenn der Hund gebissen hat oder er sich als besonders aggressiv zeigt, können die Behörden Auflagen zur Hundehaltung erteilen und einen Wesenstest und einen Sachkundenachweis verlangen.

Nach dem im Landtag am 26.01.2018 verabschiedeten Gesetz ist nun zukünftig das Wesen jedes einzelnen Hundes das entscheidende Kriterium für die Einstufung als gefährlicher Hund im Sinne des Gesetzes. >> Weiter <<


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