Hundefriseur muss nicht schließen - Hundesalon darf in Corona Lockdown öffnen

Corona: Hundefriseur muss nicht schließen
Hundefriseure dürfen in der Corona-Pandemie ihre Tätigkeit weiter ausführen und müssen nicht schließen. Das Fell frisieren beim Hundefriseur ist etwas anderes als Haare schneiden am Menschen. Auch wenn in der nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie Friseurdienstleistungen untersagt sind, ist davon die Fellpflege bei einem Hundefriseur nicht umfasst, entschied das Verwaltungsgericht Münster << Weiter >>


hundefriseure-muss-nicht-schliessen-corona

Als Hundefriseur suchen Sie eine Kanzlei für Tierrecht? Einen Anwalt der sich für Sie und Ihren Hundesalon einsetzt und Ihre Interessen vor den Behörden und dem Gericht vertritt?

Als Experte in der Rechtsberatung von Selbstständigen rund um den Hund wie Hundefriseuren, Hundetrainer, Hundeschulen (Verfahren Erlaubnispflicht §11 Tierschutzgesetz) steht Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit zur Verfügung.

Seit 20 Jahren gehört zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei die fachlich kompetente und erfolgreiche Beratung von Hundetrainern und Berufsträgern rund um den Hund. Insbesondere bei Rechtsfragen zur Selbstständigkeit, rechtssicheren AGBs, wirksamen Haftungsausschlussen in Verträgen, §11 TSchG Problemen, Berufsverbot, Anerkennung der Weiterbildung - der Sachkunde, steht Ihnen Anwalt Ackenheil mit seinem Expertenteam zur Seite.
weiterlesen ...