Keine Einfuhr von Listenhunden nach Deutschland - Einfuhrverbot für gefährliche HundeDie Einfuhr von Listenhunden / Kampfhunden ist verboten. Nicht jeder Hund darf nach Deutschland mitgenommen werden. Bestimmten Hunderassen wird generell eine „gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit“ unterstellt. Das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG) enthält unter anderem ein Einfuhr- bzw. Verbringungsverbot für als gefährlich eingestufte Hunde.
Nach diesem Gesetz dürfen bestimmte Hunderassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden.
Dies sind Hunde der Rassen:
- Pitbull-Terrier
- American Staffordshire-Terrier
- Staffordshire-Bullterrier
- Bullterrier
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Die Abwehr von behördlichen Auflagen zur Hundehaltung, wie die Hundehaltererlaubnis und/oder der Maulkorbzwang gehören zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei.
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Die Behörde droht an Ihren Hund als einen gefährlichen Hund einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung?
Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes ?
Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft? Sie benötigen rechtliche Beratung zu den einzelnen
Hundegesetz (NHundG), den Landeshundegesetzen Niedersachsen,
Haltung eines gefährlichen Hundes nach Landeshundegesetz Rheinland-Pfalz LHundG,RP, LHundG in Rheinland-Pfalz?
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