Keine Einfuhr von Listenhunden nach Deutschland - Einfuhrverbot für gefährliche Hunde

Keine Einfuhr von Listenhunden nach Deutschland - Einfuhrverbot für gefährliche Hunde
Die Einfuhr von Listenhunden / Kampfhunden ist verboten. Nicht jeder Hund darf nach Deutschland mitgenommen werden. Bestimmten Hunderassen wird generell eine „gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit“ unterstellt. Das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG) enthält unter anderem ein Einfuhr- bzw. Verbringungsverbot für als gefährlich eingestufte Hunde.

Nach diesem Gesetz dürfen bestimmte Hunderassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden.

Dies sind Hunde der Rassen:

  • Pitbull-Terrier
  • American Staffordshire-Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier


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