Leinenpflicht während Brut- und Setzzeit je nach Bundesland unterschiedlich

Leinenpflicht während Brut- und Setzzeit je nach Bundesland unterschiedlich

Während der so genannten Brut- und Setzzeit / Aufzuchtszeit muss der Hund vor allem bei Spaziergängen in Wald, Feld und in freier Natur angeleint sein. Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Wildtiere eingeführt, dass in der Zeit vom 01.04. - 15.07. (der so genannten allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtszeit) in der freien Landschaft jeder Hundeführer verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass seine Hunde an der Leine geführt werden. Die einzelnen Vorschriften für den Leinenzwang können sich je nach Bundesland durchaus unterscheiden.

Experte Landeshundegesetz Anwalt Ackenheil

Als spezialisierter Anwalt für die rechtliche Beratung zu den Landeshundegesetzen und Hundeverordnungen, der Abwehr von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes, stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.


Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Hundetrainern, Wesenstestern und Beratern.

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Kleiner Hund beisst zu - auch ein kleiner Hund ist ein gefährlicher Hund - Einstufung als gefährlicher Hund

Kleiner Hund beisst zu - auch ein kleiner Hund ist ein gefährlicher Hund - Einstufung als gefährlicher Hund
Auch ein kleiner Hund kann wenn der Hund ein Kind gebissen hat von der Stadt als gefährlich eingestuft werden. So kann die Behörde dem Hundehalter eines kleinen Hundes, das Führen des Hundes unter der Auflage erteilen, diesen nur angeleint und mit Maulkorb spazieren zu führen. Nachdem der kleine Hund von der Stadt / Gemeinde als ein gefährlicher Hund eingestuft wurde, kann die Behörde von dem Hundehalter zudem auch einen Nachweis seiner Sachkunde zur Führung eines gefährlichen Hundes verlangen. Kleine Kinder und kleiner Hunde: schnell kann es hierbei im Umgang miteinander zu Missverständnissen kommen. Ein kleiner Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft: Was war geschehen? >> KLEINER HUND BEISST ZU - AUCH EIN KLEINER HUND IST EIN GEFÄHRLICHER HUND <<

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(Quelle: pexels/pixabay Beispielhund)


Tierrechtsexperte Anwalt Ackenheil: Man kann leider nicht oft genug darauf hinweisen, dass jeder Hund, nicht nur große Hunde sondern auch kleine Hunde, als gefährliche Hunde eingestuft werden können.

Sie suchen eine Kanzlei für Tierrecht? Einen Anwalt der sich für Sie und Ihren Hund einsetzt und Ihre Interessen vor den Behörden und dem Gericht vertritt?

Als Experte für die rechtliche Beratung zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes steht Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit Hundehaltern von Listenhunden und als gefährlich geltenden Hunden zur Verfügung.
Die Abwehr von behördlichen Auflagen zur Hundehaltung, wie die Hundehaltererlaubnis, Sachkundenachweis und/oder der Maulkorbzwang gehören zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei.

Als Experte für die Abwehr von Anhörungen / Anordnungen zur Haltung und Führen von gefährlichen Hunden berät Sie Rechtsanwalt Ackenheil Sie gerne deutschlandweit.

Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit 20 Jahren die fachlich kompetente Beratung von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.


Die Behörde droht an Ihren Hunde als einen gefährlichen Hunde einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung? Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes? Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft?

Als Hundehalter eines gefährlichen Hundes sollen Sie nun Sachkunde, Führungszeugnis, Haftpflichtversicherung uvm. belegen?

Sie benötigen rechtliche Beratung zum Landeshundegesetz Rheinland-Pfalz (LHundG), Landeshundegesetz RLP, Haltung eines gefährlichen Hundes in Rheinland-Pfalz (LHundG RLP)?

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Anwalt für Hunderecht: § Abs.1 Nr.4 LHundG RP Gefährlichkeitseinstufung aufgrund des Wesens eines Hundes, , Gefährlichkeitsfeststellung Hund, Einstufung als gefährlicher Hund, Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes, Hundebiss, Wesenstest, Hundehaltung, Tierarzthaftung, Hundehaltungserlaubnis, Sachkundenachweis, Hundegesetz, Hundekauf, Hundebellen, Haftung, Tierarzthaftung - bundesweit

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Anwalt für Hunde / Rechtsanwalt Ackenheil - Tierrechtskanzlei Ackenheil

Kanzlei für Hunderecht - bundesweite Rechtsberatung:
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Anspringen | Hund springt Passanten an - Gefährlichkeitsfeststellung LHundG NRW

Anspringen | Hund springt Passanten an - Gefährlichkeitsfeststellung LHundG NRW
Gefährlichkeitsfeststellung eines Hundes wenn dieser eine Person anspringt. Springt ein Hund einen Passanten - eine Frau oder ein Kind an, so kann die Ordnungsbehörde den Hund schon alleine nur aufgrund des Anspringens als einen gefährlichen Hund einstufen und Auflagen zur Hundehaltung erteilen. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 LHundG NRW gilt: Ein Hund gilt bereits dann gefährlich, wenn er einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen hat. Was bedeutet "in Gefahr drohender Weise angesprungen"? >> Weiter <<

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Als Experte für die rechtliche Beratung bezgl. Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes steht, Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit Hundehaltern von gefährlich geltenden Hunden nach einem Vorfall zur Verfügung.

Feststellung der Gefährlichkeit eines nach einem Vorfall wie :
- aggressives Anspringen
- jagende, wildernde Hund

Die Abwehr von behördlichen Auflagen zur Hundehaltung, wie die Hundehaltererlaubnis und/oder der Maulkorbzwang gehören zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei.

Als Experte für die Abwehr von Anhörungen / Anordnungen zur Haltung und Führen von gefährlichen Hunden berät Sie Rechtsanwalt Ackenheil Sie gerne deutschlandweit.

Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit über 15 Jahren die fachlich kompetente Beratung von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.
Ihr Hund hat einen Passanten, eine Frau oder ein Kind angesprungen? Als Hundehalter wurden Sie beim Ordnungsamt angezeigt? Die Behörde droht an Ihren Hund als einen gefährlichen Hund einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung?
Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes?
Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft?


Sie benötigen rechtliche Beratung zum Verfahren Gefährlichkeitsfeststellung eines Hundes nach dem Landeshundegesetz in Nordrhein-Westfalen LHundG NRW?

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Hundeverbot: Hunde sind am öffentlichen Badestrand verboten

Hundeverbot: Hunde sind am öffentlichen Badestrand verboten
Hundeverbot: Keine Hunde an Badestrand. Jedoch außerhalb der Badesaison sind Hunde erlaubt! Viele Hundebesitzer möchten ihre Hunde gerne zum Baden mitnehmen. Darf man seinen Hund mit an den See, an einer öffentliche Badestelle mitnehmen? Dies hatte nun das Verwaltungsgericht Berlin zu entscheiden. >> Weiter <<
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Als Experte für die rechtliche Beratung zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes steht Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit Hundehaltern von Listenhunden und als gefährlich geltenden Hunden zur Verfügung.
Die Abwehr von behördlichen Auflagen zur Hundehaltung, wie die Hundehaltererlaubnis und/oder der Maulkorbzwang gehören zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei.

Als Experte für die Abwehr von Anhörungen / Anordnungen zur Haltung und Führen von gefährlichen Hunden berät Sie Rechtsanwalt Ackenheil Sie gerne deutschlandweit.

Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit über 15 Jahren die fachlich kompetente und erfolgreiche Beratung von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.
Die Behörde droht an Ihren Hunde als einen gefährlichen Hunde einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung? Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft? Sie benötigen rechtliche Beratung zum Hundegesetz in Niedersachsen (NHundG), Landeshundegesetz Niedersachsen, Haltung eines gefährlichen Hundes in Niedersachsen §§ 7 ff. NHundG

Als spezialisierter Anwalt für die rechtliche Beratung zum Landeshundegesetz, der Abwehr von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

Niedersachsen NHundG, NI
Hundegesetz Hamburg Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG) Hamburg HundeG, HB
Hundegesetz Bremen HundeG, HB
Hundeverordnung Hessen | Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Hundegesetz Schleswig-Holstein | Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) GefHG,SH
Hundegesetz Thüringen | Tiergefahrengesetz Thüringen (ThürTierGefG) Thüringen ThürSachkundePrüfVO, TH
Landeshundegesetz Sachsen-Anhalt | Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz - HundeG LSA) Sachsen-Anhalt HundeG LSA, ST
Landeshundegesetz Berlin / Berliner Hundegesetz Berlin HundeG, BE
Landeshundegesetz Mecklenburg-Vorpommern Hundehaltungsverordnung: HundehVO, M-V
Hundegesetz Sachsen | Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), DVOGefHundG, SNHundegesetz Brandenburg : Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehV) Hundes, BB
Hundeverordnung Hessen | Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Landeshundegesetz Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg KampfhundeV, BW
Landeshundegesetz Bayern / bayerische Kampfhundeverordnung Bayern HundGefV, BY
Hundegesetz Saarland / Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland KampfhundeV , SL
Landeshundegesetz Rheinland-Pfalz LHundG,RP, LHundG rlp

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Anwalt für Hunderecht: Hundekauf, Züchterhaftung, Gefährlichkeitsfeststellung Hund, Einstufung als gefährlicher Hund, Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes, Listenhunde, Hundebiss, Wesenstest, Hundehaltung, Tierarzthaftung, Hundehaltungserlaubnis, Sachkundenachweis, Hundegesetz, Hundekauf, Hundebellen, Haftung, Tierarzthaftung - bundesweit

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Rufen Sie uns unverbindlich an unter : 06136 - 762833 oder senden Sie und eine Email an
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Anwalt für Hunde / Rechtsanwalt Ackenheil - Tierrechtskanzlei Ackenheil
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Anwalt für Hunde | Wesenstest | Hundebiss

Anwalt für Hunde | Wesenstest | Hundebiss...
Abwehr behördlicher Auflagen wie Leinenzwang, Maulkorbzwang usw.)
Einstufung gefährlicher Hund,
Hundebiss,
Haftung Hund (Tierhalterhaftung, Hundehalterhaftung)
„Kampfhunde“,
Listenhunde,
Auflagen für bestimmte Hunderassen ( Gefahrenhundeverordnung),
Verstoß gegen Leinenpflicht / Leinenzwang ....
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Mecklenburg-Vorpommern Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Mecklenburg-Vorpommern Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Mecklenburg-Vorpommern
Verordnung über das Führen und Halten von Hunden vom 04.07.2000
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Die Behörde droht an Ihren Hund als einen gefährlichen Hund einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung?
Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes?
Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft?


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Bremerhaven Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Bremerhaven

Bremerhaven Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Bremerhavenweiterlesen ...

Bremen Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Bremen

Bremen Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Bremen
2. Bremer Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung
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Die Behörde droht an Ihren Hund als einen gefährlichen Hund einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung?
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Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft?


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Brandenburg Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Brandenburg

Brandenburg Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Brandenburg
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden vom 16. Juni 2004 (GVBl. II/04 S. 458)
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Sie sind Hundehalter in Angermünde, Brandenburg an der Havel oder in einer sonstigen Stadt oder Gemeinde in Brandenburg?
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Als Hundehalter eines gefährlichen Hundes sollen Sie nun Sachkunde, Führungszeugnis, Haftpflichtversicherung belegen?

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Berliner Hundegesetz: Berlin Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Berlin

Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Berlin
Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin vom 29. September 2004weiterlesen ...

Hunderecht Listenhunde: Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde

Hunderecht | Listenhunde Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde

Das „Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde“ wurde als Reaktion auf verschiedene Beißvorfälle, die im Jahre 2000 auftraten, erlassen. ..
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