Hundetrainer und Hundeschulen dürfen kein Einzeltraining im Lockdown halten

Hundetrainer und Hundeschulen dürfen kein Einzeltraining im Lockdown halten

Einzeltrainings in Hundeschulen müssen im Lockdown unterbleiben. Das Oberverwaltungsgericht in NRW begründet diese unter anderem mit der Relevanz für das öffentliche Leben.Sowohl Einzel- als auch Gruppenausbildungen, die Hundetrainer und Hundeschulen anbieten, dürfen in Nordrhein-Westfalen weiterhin nicht stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen hat es abgelehnt, die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW für diese Fälle aufzuheben (Beschl. v. 30.12.2020, Az. 13 B 1787/20). >>>Weiter<<<


Als Hundefriseur suchen Sie eine Kanzlei für Tierrecht? Einen Anwalt der sich für Sie und Ihre Hundeschule einsetzt und Ihre Interessen vor den Behörden und dem Gericht vertritt?

Als erfahrener Experte in der Rechtsberatung von Selbstständigen aus den Berufsbereichen rund um den Hund, stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit zur Verfügung.

Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit 20 Jahren die fachlich kompetente und erfolgreiche Beratung von Berufsträgern rund um den Hund. Bei Rechtsfragen rund um die Selbstständigkeit, rechtssicheren AGBs, wirksamen Haftungsausschluss - Regelungen, §11 TSchG Rechtsproblemen, Berufsverbot, Anerkennung der Weiterbildung - der Sachkunde u.v.m. ist die Kanzlei ihr kompetenter Ansprechpartner.

Als Spezialist für Tierrecht veröffentlicht Rechtsanwalt Ackenheil regelmäßig in zahlreichen Fachzeitschriften und Onlineportalen juristische Fachbeiträge, Kommentare zu neuen Rechtsentscheidungen, hält Vorträge, Seminare u.a. LMU München, Humboldt Universität Berlin.Er betreibt als Spezialist für Tierrecht einen eigenen Blog auf der Internetseite des Deutschen Anwaltsvereins. Er veröffentlichte den ersten grossen Ratgeber für Tierrecht in Kooperation mit dem Haustiermagazin von VOX und aktuell erschien sein Fachbuch welches die gesetzlichen Hintergründe für behördliches Tätigwerden und behördlichen Auflagen in Bezug zum Hund und Hundetrainern anhand aktueller Rechtsprechung umfasst.

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Aktuelles zum Genehmigungsverfahren für Hundetrainer Nachweis Sachkunde §11 I S.1Nr8f TierSchG

Aktuelles zum Genehmigungsverfahren für Hundetrainer Nachweis Sachkunde §11 I S.1Nr.8f TierSchG
Neue Regelungen bzgl. Nachweis der Sachkunde Hundetrainer §11I S.1 Nr.8 f Tierschutzgesetz? Bis zum heutigem Tage wurden von vielen Behörden die Zertifizierungen von Tierärztekammern und Ausbildungen einer IHK zur Ausbildung und Fortbildung von Hundetrainern ohne Probleme als Sachkundenachweis gemäß dem Nachweis der Sachkunde für Hundetrainer gemäß §11I S.1 Nr.8f Tierschutzgesetz akzeptiert. Anwalt Ackenheil

Als Hundetrainer suchen Sie eine qualifizierte Rechtsberatung? Sie suchen einen Anwalt der sich für Sie und Ihre Hundeschule einsetzt und Ihre Interessen vor den Behörden und dem Gericht vertritt?

Als Experte für die rechtliche Beratung von Hundetrainer, Hundeschulen zur Erlaubnispflicht §11 Tierschutzgesetz steht Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit Selbstständigen aus dem Berufsbereichen rund um den Hund zur Verfügung.
Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit fast 20 Jahren die fachlich kompetente und erfolgreiche Beratung von Hundetrainern in Rechtsfragen rund um die Selbstständigkeit, rechtssichere AGB, wirksamer Haftungsausschluss, §11 TSchG, Berufsverbot, Anerkennung der Weiterbildung - der Sachkunde.


Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Hundetrainern, Wesenstestern und Beratern.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung § 11 TSchG Genehmigungsverfahren Hundetrainer Terminvereinbarung unter: 06136-76 28 33


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Bundesweite Rechtsberatung Hundebesitzer, Hundezüchter, Hundeschulen und Hundetrainer

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Hundetrainer Erlaubnis | bahnbrechendes Urteil zur Sachkundeprüfung

Hundetrainer Erlaubnis: Erfahrung ist ausreichend - keine Sachkundeprüfung notwendig § 11 Abs.1 Satz 1 Nr.8f TSchG
Hundetrainer Erlaubnis: bahnbrechendes Urteil zur Sachkundeprüfung § 11 Abs.1 Satz 1 Nr.8f TSchG
Rechtsanwalt Ackenheil konnte ein bahnbrechendes Urteil für Hundetrainer im Bezug zum Sachkundenachweis und der Anerkennung der beruflichen Erfahrung vor der Kammer des Verwaltungsgericht Berlin erstreiten welches die Grundlage für weitere Entscheidungen bildete
Dieses wegweisende Urteil führte schon dazu, dass weitere Bundesländer und deren Gerichte diesen von Rechtsanwalt Ackenheil für Hundetrainer erstrittenen Urteil folgten. Erst jüngst folgte im Frühjahr 2017 das Verwaltungsgericht Ansbach in Bayern den Feststellungen aus dem Berliner Urteil. Das Verwaltungsgericht i Ansbach entschied für einen Hundetrainer positiv, dessen Behörde ihm trotz 10 jähriger Erfahrung als Hundetrainer die Sachkundeprüfung abverlangte.

§ 11 TSchG Tierschutzgesetz - Erlaubnispflicht: Anwalt Telefon Rechtsberatung
Sind Sie Hundetrainer, Hundepsychologe, Hundetherapeut oder arbeiten Sie mit Hunden und suchen einen Anwalt, eine Rechtsberatung in Sachen § 11 TSchG (Tierschutzgesetz)?

Haben Sie Fragen zur Erlaubnispflicht § 11 TSchG (Tierschutzgesetz / TierSchG) , zum Antrag, der behördlichen Auflagen, zur Sachkunde, einem Berufsverbot oder den rechtlichen Möglichkeiten?


Hundetrainer brauchen keine Prüfung der Sachkunde wenn ..Anwalt Ackenheil Rechtsberatung Hundetrainer / Hundepsychologe / Hundetherapeut

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Hunderecht Anwalt: bundesweite Rechtsberatung Hund und Recht

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RA Ackenheil vertritt Ihre und die Interessen Ihres Hundes deutschlandweit gegenüber den Behörden, Züchtern, Käufern, Verkäufern, Tierheimen, Tierärzten oder anderen Hundehaltern.
Schon beim Kauf eines Welpen können sich einige rechtliche Probleme ergeben. Das neue Familienmitglied wird plötzlich krank (z.B. Erberkrankung ). Der vom Züchter neu angeschaffte Hund stellt sich als zuchtuntauglich heraus. Verkäufer, Züchter, Tierheim und Käufer streiten sich dann oftmals z.B. um Tierarztkosten, Schadenersatz, Minderung oder sogar um die Rückgabe des Hundes. Auch beim Tierarzt oder in der Hundeschule können sich etliche haftungsrechtlich relevante Problemfälle ergeben. Vermieter und Nachbarn stehen einer Hundehaltung oftmals sehr kritisch gegenüber. Leider stehen in einigen Bundesländer bestimmte Hunderassen gemäß Gesetz oder Verordnung (Gefahrenhundeverordnung) unter Generalverdacht einer potenziellen Gefährlichkeit. Hundehalter sogenannter Listenhunde („ Kampfhunde“ oder gefährlichen Hunde) werden mitunter völlig grundlos erschwerte Auflagen wie
Maulkorbzwang, Leinenzwang, Wesenstest etc. auferlegt. Die Hundehaltung an sich birgt zahlreiche rechtliche Problemfelder.

Die Ackenheil Anwaltskanzlei berät und betreut nicht nur im Rhein-Main-Gebiet, sondern deutschlandweit Hundehalter, Züchter, Tierärzte, Vereine und Tierschutzorganisationen, Hundeschulen, Hundetrainer etc. in allen Rechtsfragen rund um den Hund.
Wir beraten und vertreten Sie und setzen uns für Ihre Interessen vor der Behörde, dem Tierheim, dem Züchter, dem Käufer, dem Verkäufer oder einem anderen Hundehalter, außergerichtlich wie auch gerichtlich, im gesamten Bundesgebiet - deutschlandweit - ein.


Anwalt für Hunde | Unsere Leistungen im Hunderecht :

Problemstellung Hundekauf / Welpenkauf :
Erberkrankung, Beschaffenheitsmerkmale, zugesicherte Eigenschaften, etc.
Familienhund, Zuchthund ( Zuchttauglichkeit),
Kaufvertrag / Hundekauf ( Erstellung und Überprüfung von Verträgen)
Vertragsstrafe
Problempunkte:
Schenkung
Herausgabe / Zurückbehaltung des Hundes
Eigentumsvermutung
Tierarzt | Tierarzthaftung ( Kunstfehler | Behandlungsfehler, Zurückbehaltungsrecht etc.)
Abwehr behördlicher Auflagen wie Leinenzwang, Maulkorbzwang usw.)
Einstufung gefährlicher Hund
Hundeangriff
Hundebiss
Haftung Hund (Tierhalterhaftung, Hundehalterhaftung)
„Kampfhunde“
Listenhunde
Auflagen für bestimmte Hunderassen ( Gefahrenhundeverordnung)
Verstoß gegen Leinenpflicht / Leinenzwang
( z. B. in der Brut-und Setzzeit | Aufzuchtszeit )
Haltungserlaubnis
Hundeführerschein
Wesenstest
Hundezucht ( VDH, Vereins-und Verbandsrecht)
Auflagen für die Hundezucht
Zuchtrecht ( Verträge: Deckvertrag, Zuchtvertrag etc.)
Haftung Tierheim
Pflegevertrag
Übergabevertrag
Vermittlungsvertrag
Haftung Hundeschulen
Haftung Hundetrainer
Erstellung und Überprüfung von Verträgen von Hundeschulen
(Haftungsausschluss, AGB etc.)
Hundesteuer
Nachbarschaftsrecht
Mietrecht ( Mietvertrag, Hundehaltung etc.)
Auflagen bei der Hundehaltung
Hund in der Scheidung | Scheidungshund
Tierschutzrecht
Versicherungsrecht
Ansprüche gegenüber der Hundehaftpflicht ...


Unser Service - bundesweite Rechtsberatung

Anwälte für Hunde finden Sie nicht unbedingt in Ihrer nächsten Nähe.
Entfernungen spielen aber heutzutage dank modernster Technik für die rechtliche Beratung keine Rolle mehr.In vielen Fällen ist Ihr Besuch in unserer Kanzlei für die Durchführung einer Beratung nicht immer erforderlich. Eine Rechtsberatung kann online per E-Mail, telefonisch oder schriftlich auf dem Postweg erfolgen.
Die für die Rechtsberatung notwendigen Unterlagen ( Schriftverkehr, Verträge, Fotos, Arztbefunde usw. ) können Sie uns per E-Mail, Fax oder Post zukommen lassen.
Lernen Sie uns kennen.
Es wird für Sie eine feste Zeit reserviert in der Sie mit dem Anwalt ungestört sprechen können.

Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles unter: 06136-762833

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