Grosser Miniature Bullterrier ist kein gefährlicher Hund wenn er nicht wie ein Bullterrier aussieht

Grosser Miniatur Bullterrier ist kein gefährlicher Hund wenn er nicht wie ein Bullterrier aussieht
„Miniatur Bullterrier“ können auch noch als „Mini“ Bullterrier gelten, wenn sie wenige Zentimeter größer als der Rassestandart sind. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden. Die Richter stuften damit die zwei „Miniatur-Bullterrier“ einer Hundehalterin als nicht „gefährlich“ ein.Was gilt nun für den Miniatur Bullterrier? Ist ein zu grosser Miniature Bullterrier automatisch ein gefährlicher Hund?
Ein Hund der Rasse Miniature Bullterrier ist zwar im eigentlichen Sinne kein Listenhund, er kann aber trotzdem gemäß Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz / Hundegesetz NRW als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft werden. Dies ist jedoch nicht immer rechtens.Anwalt für Hunderecht Ackenheil >> Grosser Miniatur Bullterrier ist kein gefährlicher Hund wenn er nicht wie ein Bullterrier aussieht <<

Wann ist Mini Bullterrier wegen Groesse ein Bullterrier


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Miniature Bullterrier: Miniatur-Bullterrier ist kein Listenhund - kann aber als gefährlicher Hund gelten

Miniature Bullterrier: Miniatur-Bullterrier ist kein Listenhund - kann aber als gefährlicher Hund gelten
Die Behörde stuft ihren Miniature Bullterrier als gefährlichen Hund ein? Ein Hund der Rasse Miniature Bullterrier ist weder ein Listenhund noch eine Kreuzung aus einem Bullterrier, oder einer Hunderassen die in § 8 Abs. 2 Landeshundegesetz LHundG NRW auf der Rasselisten als Listenhunde stehen. Jedoch kann ein Hund der Rasse Miniature Bullterrier trotzdem gemäß Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz / Hundegesetz NRW als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft werden. Dies ist jedoch nicht immer rechtens.Anwalt für Hunderecht Ackenheil


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Einstufung als gefährlicher Hund / Das Verfahren

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Keine Listenhunde mehr: Hunde gelten nicht wegen ihrer Rasse als gefährlich

Keine Listenhunde mehr: Hunde gelten nicht wegen ihrer Rasse als gefährlich
Keine Listenhunde mehr: Hunde gelten nicht per se wegen ihrer Rasse als gefährlich.In Thüringen werden Hunde künftig nicht mehr anhand ihrer Rasse in gefährliche und nicht gefährliche Hunde / Tiere eingeteilt. Hundehaltern soll die Möglichkeit eröffnet werden, diese gesetzliche Vermutung im Einzelfall widerlegen zu können. Zur Dokumentation und Nachprüfung der Ungefährlichkeit der betreffenden Hunde soll ein Nachweis (Wesenstest) erbracht werden. So können wenn der Hund gebissen hat oder er sich als besonders aggressiv zeigt, die Behörden Auflagen zur Hundehaltung erteilen, einen Wesenstest und einen Sachkundenachweis verlangen.Wenn der Hund gebissen hat oder er sich als besonders aggressiv zeigt, können die Behörden Auflagen zur Hundehaltung erteilen und einen Wesenstest und einen Sachkundenachweis verlangen.

Nach dem im Landtag am 26.01.2018 verabschiedeten Gesetz ist nun zukünftig das Wesen jedes einzelnen Hundes das entscheidende Kriterium für die Einstufung als gefährlicher Hund im Sinne des Gesetzes. >> Weiter <<


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Keine Einfuhr von Listenhunden nach Deutschland - Einfuhrverbot für gefährliche Hunde

Keine Einfuhr von Listenhunden nach Deutschland - Einfuhrverbot für gefährliche Hunde
Die Einfuhr von Listenhunden / Kampfhunden ist verboten. Nicht jeder Hund darf nach Deutschland mitgenommen werden. Bestimmten Hunderassen wird generell eine „gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit“ unterstellt. Das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG) enthält unter anderem ein Einfuhr- bzw. Verbringungsverbot für als gefährlich eingestufte Hunde.

Nach diesem Gesetz dürfen bestimmte Hunderassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden.

Dies sind Hunde der Rassen:

  • Pitbull-Terrier
  • American Staffordshire-Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier


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Liste Landeshundegesetze, Hundegesetze und Hundeverordnungen der einzelnen Bundesländer

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Bremerhaven Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Bremerhaven

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Bremen Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Bremen

Bremen Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Bremen
2. Bremer Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung
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Brandenburg Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Brandenburg

Brandenburg Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Brandenburg
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden vom 16. Juni 2004 (GVBl. II/04 S. 458)
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Sie sind Hundehalter in Angermünde, Brandenburg an der Havel oder in einer sonstigen Stadt oder Gemeinde in Brandenburg?
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Als Hundehalter eines gefährlichen Hundes sollen Sie nun Sachkunde, Führungszeugnis, Haftpflichtversicherung belegen?

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Berliner Hundegesetz: Berlin Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Berlin

Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Berlin
Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin vom 29. September 2004weiterlesen ...

Bayern Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Bayern

Bayern Kampfhunde Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Bayern

Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10.07.1992
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Die Abwehr von behördlichen Auflagen zur Hundehaltung, wie die Hundehaltererlaubnis und/oder der Maulkorbzwang gehören zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei.

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Die Behörde droht an Ihren Hund als einen gefährlichen Hund einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung?
Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes?
Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft?


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Baden-Württemberg KampfhundeV Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Baden-Württemberg

Baden-Württemberg KampfhundeV Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Baden-Württemberg
Polizeiverordnung des Innenministeriums u. des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom 03.08.2000
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Sie sind Hundehalter in Stuttgart, Karlsruhe oder in einer sonstigen Stadt oder Gemeinde in Baden-Württemberg ?
Die Behörde droht an Ihren Hunde als einen gefährlichen Hunde einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung? Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes? Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft?
Als Hundehalter eines gefährlichen Hundes sollen Sie nun Sachkunde, Führungszeugnis, Haftpflichtversicherung belegen?

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Nicht jeder Bullterrier muss hohe Kampfhundesteuern zahlen

HUNDERECHT | KAMPFHUNDESTEUER | Anwalt für Hunderecht Ackenheil §: nicht jeder Bullterrier ist gleich

Miniatur Bullterrier und Standard Bullterrier sind zwei eigenständige Rassen und daher fällt der Miniatur Bullterrier nicht unter die HundVerbrEinfG. Ein Miniatur Bull Terrier kann auch nicht so hoch wie ein Standard Bulli besteuert werden, wenn in der Steuersatzung nur die Hunderasse Bullterrier aufgeführt ist. Anwalt für Tierrecht Ackenheilweiterlesen ...