Grosser Miniature Bullterrier ist kein gefährlicher Hund wenn er nicht wie ein Bullterrier aussieht

Grosser Miniatur Bullterrier ist kein gefährlicher Hund wenn er nicht wie ein Bullterrier aussieht
Auch große Miniatur Bullterrier können auch noch als „Mini“ Bullterrier gelten, wenn sie wenige Zentimeter größer als der Rassestandard sind. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden. Die Richter stuften damit die zwei „Miniatur-Bullterrier“ einer Hundehalterin als nicht „gefährlich“ ein.

Was gilt nun für den Miniatur Bullterrier? Ist ein zu grosser Miniature Bullterrier automatisch ein gefährlicher Hund?

Nach dem Landeshundegesetz NRW ist die Haltung sogenannter Listenhunde wie ein Bullterrier grundsätzlich wegen deren angenommener Gefährlichkeit verboten. Nur ausnahmsweise ist die Haltung solcher Hunde und deren Mixe zulässig, wenn diese ausdrücklich von den Behörden erlaubt wurde. Halter müssen zudem einige Auflagen zur Hundehaltung wie z.B.eine erweiterte Leinenpflicht, Maulkorbzwang, Zahlung von erhöhten Hundesteuer befolgen.

Der Rassestandard des Miniatur Bullterriers unterscheidet sich von dem des Bullterriers hinsichtlich der Widerristhöhe, die bei Ersterem 35,5 cm nicht überschreiten soll. Daneben wird beim Bullterrier ein "Ausdruck höchstmöglicher Substanz" gefordert. Im aktuellen Urteil waren Mini Bullterrier jeweils einige Zentimeter größer als 35,5 cm (Sollgröße).
Die Stadt Düsseldorf ging davon aus, dass die Mini Bullterrier der Hundehalterin aufgrund ihrer Größe eher als normale Bullterrier (Standard- Bullterrier) und damit als verbotene Listenhunde zu werten sind.

Die Hundehalter ging gegen die Bescheide der Stadt vor und argumentiere ihre 2 Miniature Bullterrier„Jagger“ und „Louis“ seien keine Standard-Bullterrier. Sie seien als Miniatur Bullterrier gekauft worden und trotz ihrer Größe Mini Bullterrier.
Dies überzeugte die Stadt Düsseldorf jedoch nicht. Der Rassestandard für Miniatur-Bullterrier sehe eine sogenannte Widerristhöhe, also die Höhe bis zum höchsten Punkt der Hundeschulter, von 35,5 Zentimeter vor. „Jagger“ und „Louis“ seien um einige Zentimeter zu groß.
(Einstufung gemäß Verwaltungsvorschrift siehe weiter unten)


Wann ist Mini Bullterrier wegen Groesse ein Bullterrier
Mini Bullterrier oder doch Bullterrier?


Der Miniature Bull Terrier Rassestandart


  • Miniature Bull Terrier ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD: Kräftig gebaut, muskulös, harmonisch und aktiv, mit durchdringendem, entschlossenem und intelligentem Ausdruck. Ein einzigartiges Merkmal ist sein « downface » (divergierende Kopflinien) und der eiförmige Kopf. Unabhängig von der Grösse sollten Rüden maskulin und Hündinnen feminin aussehen.
  • Miniature Bull Terrier VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN) : Mutig, lebhaft, mit einem verspielten Wesen. Ausgeglichenes Wesen und diszipliniert. Obgleich sehr eigensinnig, ist er im besonderen sehr gut gegenüber Menschen.
  • Miniature Bull Terrier GRÖSSE: Die Widerristhöhe sollte 35,5 cm nicht überschreiten. Es sollte ein Eindruck von Substanz im Verhältnis zur Grösse des Hundes vorhanden sein. Es gibt keine Gewichtsgrenze. Die Hunde sollten immer harmonisch sein.

Ob es ein Mini Bullterrier ist oder schon ein Bullterrier nicht allein durch die Grösse bestimmbar
Das OVG urteilte, dass die Abgrenzung zwischen Standard-Bullterrier und Miniatur-Bullterrier sich zwar üblicherweise an der Widerristhöhe orientiere. Allerdings sei eine Überschreitung um zehn Prozent noch unschädlich. Darüber hinaus könne allerdings angenommen werden, dass es sich zumindest um einen Standard-Bullterrier-Mischling handele.
Doch auch diese Annahme könnten Halter und Halterinnen widerlegen, wenn starke Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass die Überschreitung der Widerristhöhe nicht auf die Einkreuzung mit einem Standard-Bullterrier beruhe.

Hier habe die Klage der Hundehalterinnen Erfolg. Amtsveterinäre hätten dargelegt, dass die Überschreitung der Widerristhöhe nur geringfügig sei und die Hunde nicht das kompakte Erscheinungsbild eines Standard-Bullterriers aufweisen.


Zur Verwaltungsvorschrift Miniature Bullterrier als gefährlicher Hund in NRW:

Änderungen zur Verwaltungsvorschriften NRW

Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) vom 18.12.2002


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