Hundetrainer Nachweis Sachkunde §11 I S.1Nr.8f TierSchG

Aktuelles zum Genehmigungsverfahren für Hundetrainer Nachweis Sachkunde §11 I S.1Nr8f TierSchG

Aktuelles zum Genehmigungsverfahren für Hundetrainer Nachweis Sachkunde §11 I S.1Nr.8f TierSchG
Neue Regelungen bzgl. Nachweis der Sachkunde Hundetrainer §11I S.1 Nr.8 f Tierschutzgesetz? Bis zum heutigem Tage wurden von vielen Behörden die Zertifizierungen von Tierärztekammern und Ausbildungen einer IHK zur Ausbildung und Fortbildung von Hundetrainern ohne Probleme als Sachkundenachweis gemäß dem Nachweis der Sachkunde für Hundetrainer gemäß §11I S.1 Nr.8f Tierschutzgesetz akzeptiert. Anwalt Ackenheil

Als Hundetrainer suchen Sie eine qualifizierte Rechtsberatung? Sie suchen einen Anwalt der sich für Sie und Ihre Hundeschule einsetzt und Ihre Interessen vor den Behörden und dem Gericht vertritt?

Als Experte für die rechtliche Beratung von Hundetrainer, Hundeschulen zur Erlaubnispflicht §11 Tierschutzgesetz steht Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit Selbstständigen aus dem Berufsbereichen rund um den Hund zur Verfügung.
Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit fast 20 Jahren die fachlich kompetente und erfolgreiche Beratung von Hundetrainern in Rechtsfragen rund um die Selbstständigkeit, rechtssichere AGB, wirksamer Haftungsausschluss, §11 TSchG, Berufsverbot, Anerkennung der Weiterbildung - der Sachkunde.


Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Hundetrainern, Wesenstestern und Beratern.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung § 11 TSchG Genehmigungsverfahren Hundetrainer Terminvereinbarung unter: 06136-76 28 33


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Hundetrainer Erlaubnis | bahnbrechendes Urteil zur Sachkundeprüfung

Hundetrainer Erlaubnis: Erfahrung ist ausreichend - keine Sachkundeprüfung notwendig § 11 Abs.1 Satz 1 Nr.8f TSchG
Hundetrainer Erlaubnis: bahnbrechendes Urteil zur Sachkundeprüfung § 11 Abs.1 Satz 1 Nr.8f TSchG
Rechtsanwalt Ackenheil konnte ein bahnbrechendes Urteil für Hundetrainer im Bezug zum Sachkundenachweis und der Anerkennung der beruflichen Erfahrung vor der Kammer des Verwaltungsgericht Berlin erstreiten welches die Grundlage für weitere Entscheidungen bildete
Dieses wegweisende Urteil führte schon dazu, dass weitere Bundesländer und deren Gerichte diesen von Rechtsanwalt Ackenheil für Hundetrainer erstrittenen Urteil folgten. Erst jüngst folgte im Frühjahr 2017 das Verwaltungsgericht Ansbach in Bayern den Feststellungen aus dem Berliner Urteil. Das Verwaltungsgericht i Ansbach entschied für einen Hundetrainer positiv, dessen Behörde ihm trotz 10 jähriger Erfahrung als Hundetrainer die Sachkundeprüfung abverlangte.

§ 11 TSchG Tierschutzgesetz - Erlaubnispflicht: Anwalt Telefon Rechtsberatung
Sind Sie Hundetrainer, Hundepsychologe, Hundetherapeut oder arbeiten Sie mit Hunden und suchen einen Anwalt, eine Rechtsberatung in Sachen § 11 TSchG (Tierschutzgesetz)?

Haben Sie Fragen zur Erlaubnispflicht § 11 TSchG (Tierschutzgesetz / TierSchG) , zum Antrag, der behördlichen Auflagen, zur Sachkunde, einem Berufsverbot oder den rechtlichen Möglichkeiten?


Hundetrainer brauchen keine Prüfung der Sachkunde wenn ..Anwalt Ackenheil Rechtsberatung Hundetrainer / Hundepsychologe / Hundetherapeut

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