Dieses Urteil ist ein weiteres von der Ackenheil Anwaltskanzlei | Kanzlei für Tierrecht erstrittenes Urteil, dass erneut belegt, dass Hundehalter nicht automatisch ein Mitverschulden trifft, nur weil Sie bei dem Versuch ihren Hund zu schützen in die Hunderangelei eingegriffen haben und dabei verletzt wurden.
Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Hundetrainern, Wesenstestern und Beratern.
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Spezialisierung und fachübergreifende Erfahrung = kompetenter umfassender Rechtsrat für SIE !
HUNDERECHTSANWALT ACKENHEIL
Sie sind Hundebesitzer und haben Fragen zur Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Hundebiss? Haften Sie als Hundehalter immer für einen Hundebiss? Welche Rechte oder auch Pflichten haben Sie als Hundehalter? Sie wurden von einem Hund gebissen und haben Fragen zu der Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Hundebiss?
Auf unseren weiteren Seiten haben wir über 400 Urteile zusammengetragen. Informieren Sie sich!
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Als Experte für Schadensersatz nach Hundebiss - Vorfall steht Ihnen Herr Ackenheil bundesweit zur Verfügung.
Die Abwehr von behördlichen Auflagen zur Hundehaltung sowie die Schmerzensgeldforderugnen nach einem Hundebiss - Vorfall, gehören zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei.
Als Spezialist für die rechtliche Beratung nach einer Hundeattacke wie Schmerzensgeld und Schadenersatz nach einem Hundebiss oder der Abwehr von Anhörungen / Anordnungen der Behörde nach einem Hunde-Vorfall, berät Sie Rechtsanwalt Ackenheil Sie gerne deutschlandweit.
Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit über 15 Jahren die fachlich kompetente und erfolgreiche Beratung von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.
Als spezialisierter Anwalt für die rechtliche Beratung zum Landeshundegesetz, der Abwehr von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes oder auch bei Schadensersatzforderungen nach einem Hunde - Vorfall, stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.
Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Hundetrainern, Wesenstestern und Beratern.
Kostenlose telefonische Ersteinschätzung Schmerzensgeld nach Hundebiss / Hundehalterhaftung Terminvereinbarung unter: 06136-76 28 33
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