Schmerzensgeld für gebissenen Hundehalter: Kein Mitverschulden trotz Eingriff in eine Hunderangelei

Schmerzensgeld für gebissenen Hundehalter: Kein Mitverschulden trotz Eingriff in eine Hunderangelei
Wird ein Hundehalter bei einer aggressiven Hunderauferei gebissen, kommt es für die Forderung von Schmerzensgeld und Schadenersatz nicht darauf an, ob der fremde oder der eigene Hund gebissen hat. Es kommt demnach nicht darauf an,ob man von seinem eigenen Hund gebissen wurde. Entscheidend ist vielmehr, welcher Hund für die Rauferei verantwortlich war und damit letztlich die Verletzung verursacht hat, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe. Das Gericht sprach einem vom Hund gebissenen Hundehalter Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe 5.000 Euro zu.

Hund rennt auf anderen Hund zu
Der Mann war mit seinem Hund, einer Bulldogge, angeleint spazieren gegangen. Plötzlich kam es zum Zusammentreffen mit einem anderem Hund, einem Terrier. Dieser sprang, als die Halterin des Hundes den Kofferraum ihres Autos öffnete, aus dem Fahrzeug heraus und rannte auf den anderen Hundehalter und seinem Hund zu.



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Aggressive Hunderangelei : Hundehalter versucht seinen Hund zu schützen und wird gebissen
Bei dem Zusammentreffen der Hund kam es zu einem aggressiven Hunderangelei, in deren Folge der Hundehalter der Bulldogge stürzte. Im Gemenge der Hunde wurde der Mann von einem der Hunde schließlich ins Gesicht gebissen. Der Mann erlitt eine Bisswunde am Ohr sowie und eine Wunde unterhalb des Auges, diese genäht und ärztlich versorgt werden mussten. Aufgrund der Hundebiss - Verletzung war er fünf Tage arbeitsunfähig krank geschrieben. Nach Abheilung der Hundebisswunde verblieb dem Mann eine Narbe im Gesicht.

Welcher Hund hat zugebissen?
Seine Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wies das Landgericht Mannheim zuerst noch ab. Es begründete seine Entscheidung vorwiegend damit, dass es nicht feststellbar sei, ob der fremde oder der eigene Hund den Mann gebissen habe.

Welcher Hund ist für die Hunderangelei verantwortlich?
Doch darauf kommt es nicht an, entschied nun das Oberlandesgericht Karlsruhe. So oder so habe der Hund der Hundebesitzerin die Verletzung verursacht, indem er knurrend und bellend auf den Kläger und seinen Hund zustürmte und die Rauferei begann. Der Halterin des Terriers sei zudem die Aggressivität ihres Hundes bekannt gewesen. Bereits wenige Wochen vorher hatte der Hund einen anderen Terrier angegriffen und dessen Halterin in die Hand gebissen.

Kein Mitverschulden des Hundehalters
Ein Mitverschulden des gebissen Klägers, etwa weil er sich zwischen die beiden Hunde gestellt hatte, sei nicht festzustellen, so das OLG. Ihm stünden daher für den erlittenen Verdienstausfall Schadenersatz in Höhe von 3.100 Euro sowie 2.000 Euro Schmerzensgeld zu.

OLG Karlsruhe: Nicht entscheidend, welcher Hund zubiss

Dieses Urteil ist ein weiteres von der Ackenheil Anwaltskanzlei | Kanzlei für Tierrecht erstrittenes Urteil, dass erneut belegt, dass Hundehalter nicht automatisch ein Mitverschulden trifft, nur weil Sie bei dem Versuch ihren Hund zu schützen in die Hunderangelei eingegriffen haben und dabei verletzt wurden.

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