Bayern Hundeverordnung: Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit

Bayern Hundeverordnung: Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit
In Bayern wird bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde stets vermutet:
Pit–Bull,
Bandog,
American Staffordshire Terrier,
Staffordshire Bullterrier,
Tosa–Inu.

(2) 1 Bei den folgenden Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen:
Alano,
American Bulldog,
Bullmastiff,
Bullterrier,
Cane Corso,
Dog Argentino,
Dogue de Bordeaux,
Fila Brasileiro,
Mastiff,
Mastin Espanol,
Mastino Napoletano,
Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
Perro de Presa Mallorquin,
Rottweiler.

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Als Experte für die rechtliche Beratung zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes steht Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit Hundehaltern von Listenhunden und als gefährlich geltenden Hunden zur Verfügung.
Die Abwehr von behördlichen Auflagen zur Hundehaltung, wie die Hundehaltererlaubnis und/oder der Maulkorbzwang gehören zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei.

Als Experte für die Abwehr von behördlicher Anhörungen / Anordnungen zur Haltung und Führen von gefährlichen Hunden, der Einstufung als gefährlicher Hund, berät Sie Rechtsanwalt Ackenheil Sie gerne deutschlandweit.

Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit über 15 Jahren die fachlich kompetente und erfolgreiche Beratung von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.

Die Behörde droht an Ihren Hunde als einen gefährlichen Hunde einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung? Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes? Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft?
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Nordrhein-Westfalen LHundG NRW Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen LHundG NRW Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen

Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) vom 18.12.2002 (GV.NW. Nr. 38, Seite 656 ff.) Letzte Änderung der Verwaltungsvorschrift am 25. Juli 2017

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Hamburg HundeG Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Hamburg

Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Hamburg
Gesetz zur Neuregelung über das Halten und Führen von Hunden vom 26. Jan. 2006, Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz – HundeG) HmbGVBl. Nr. 56
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Keine Listenhunde mehr: Hunde gelten nicht wegen ihrer Rasse als gefährlich

Keine Listenhunde mehr: Hunde gelten nicht wegen ihrer Rasse als gefährlich
Keine Listenhunde mehr: Hunde gelten nicht per se wegen ihrer Rasse als gefährlich.In Thüringen werden Hunde künftig nicht mehr anhand ihrer Rasse in gefährliche und nicht gefährliche Hunde / Tiere eingeteilt. Hundehaltern soll die Möglichkeit eröffnet werden, diese gesetzliche Vermutung im Einzelfall widerlegen zu können. Zur Dokumentation und Nachprüfung der Ungefährlichkeit der betreffenden Hunde soll ein Nachweis (Wesenstest) erbracht werden. So können wenn der Hund gebissen hat oder er sich als besonders aggressiv zeigt, die Behörden Auflagen zur Hundehaltung erteilen, einen Wesenstest und einen Sachkundenachweis verlangen.Wenn der Hund gebissen hat oder er sich als besonders aggressiv zeigt, können die Behörden Auflagen zur Hundehaltung erteilen und einen Wesenstest und einen Sachkundenachweis verlangen.

Nach dem im Landtag am 26.01.2018 verabschiedeten Gesetz ist nun zukünftig das Wesen jedes einzelnen Hundes das entscheidende Kriterium für die Einstufung als gefährlicher Hund im Sinne des Gesetzes. >> Weiter <<


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Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes?
Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft?


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HUNDEGESETZ

HUNDEGESETZ - BERLINER HUNDEGESETZ
Im Folgenden haben wir Ihnen die wesentlichen Änderungen im Vergleich zum bisherigen Hundegesetz sowie den jeweils voraussichtlichen Zeitpunkt des Inkrafttretens zusammengestellt.
KEIN HUNDEHANDEL AUF MÄRKTEN - Hunde können nicht mehr einfach auf Flohmärkten gekauft werden (besserer Tierschutz, weniger auffällige Hunde)

HUNDEKOT - Das bestehende Gebot, Hundekot zu beseitigen, wird besser durchsetzbar

Bezirke können an einzelnen Stellen die Mitnahme von Hunden untersagen

Rasseliste wird flexibler

Gefährliche Hunde können über einen Wesenstest als nicht (mehr) gefährlich eingestuft werden.

Allgemeine Leinenpflicht im öffentlichen Raum

Wer sich einen Hund neu kauft, wird aufgefordert, aber nicht gezwungen, sich Sachkunde anzueignen

Bezirke können einfacher Gebiete zu Auslaufgebieten für Hunde erklären
Ausnahmen von der Leinenpflicht in Grün- und Erholungsanlagen können von der zuständigen Behörde angeordnet werden

Gewerbsmäßige Führen von mehr als vier Hunden wird genehmigungspflichtig. Erstmals Handhabe gegen ungeeignete gewerbliche Hundeausführer (sog. Dogwalker)

HUNDEMELDEREGISTER

Auswirkung HUNDEMELDEREGISTER

Näheres..
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Sachkunde | Sachkundeprüfung | HundeVO Hessen

SACHKUNDE | Sachkundeprüfung : Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) HESSEN ...weiterlesen ...

Hundehaltung | Niedersächsisches Hundegesetz - Zentrales Register und Sachkundenachweis...

Hundehaltung | Niedersächsisches Hundegesetz - Zentrales Register und Sachkundenachweis...Bessere Prävention vor Beißattacken und zusätzlich mehr Tierschutz - Pressemitteilung ...weiterlesen ...