Hundesteuer: 1.500 Euro Hundesteuer für sog. Kampfhunde ist zu hoch

Hundesteuer: 1.500 Euro Hundesteuer für sog. Kampfhunde ist zu hoch
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Hessen HundeVO Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Hessen

Hessen Hundeverordnung Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Hessen

Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO).
Sie suchen eine Kanzlei für Tierrecht? Einen Anwalt der sich für Sie und Ihren Hund einsetzt und Ihre Interessen vor den Behörden und dem Gericht vertritt?

Als Experte für die rechtliche Beratung zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes steht Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit Hundehaltern von Listenhunden und als gefährlich geltenden Hunden zur Verfügung.
Die Abwehr von behördlichen Auflagen zur Hundehaltung, wie die Hundehaltererlaubnis und/oder der Maulkorbzwang gehören zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei.

Als Experte für die Abwehr von behördlicher Anhörungen / Anordnungen zur Haltung und Führen von gefährlichen Hunden, der Einstufung als gefährlicher Hund, berät Sie Rechtsanwalt Ackenheil Sie gerne deutschlandweit.

Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit über 15 Jahren die fachlich kompetente und erfolgreiche Beratung von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.

Sie sind Hundehalter in Frankfurt, Wiesbaden oder in einer sonstigen Stadt oder Gemeinde in Hessen?
Die Behörde droht an Ihren Hunde als einen gefährlichen Hunde einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung? Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes? Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft?
Als Hundehalter eines gefährlichen Hundes sollen Sie nun Sachkunde, Führungszeugnis, Haftpflichtversicherung nachweisen?

Als spezialisierter Anwalt für die rechtliche Beratung zum Landeshundegesetz, der Abwehr von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.weiterlesen ...

Brandenburg Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Brandenburg

Brandenburg Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Brandenburg
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden vom 16. Juni 2004 (GVBl. II/04 S. 458)
Sie suchen eine Kanzlei für Tierrecht? Einen Anwalt der sich für Sie und Ihren Hund einsetzt und Ihre Interessen vor den Behörden und dem Gericht vertritt?

Als Experte für die rechtliche Beratung zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes steht Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit Hundehaltern von Listenhunden und als gefährlich geltenden Hunden zur Verfügung.
Die Abwehr von behördlichen Auflagen zur Hundehaltung, wie die Hundehaltererlaubnis und/oder der Maulkorbzwang gehören zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei.

Als Experte für die Abwehr von Anhörungen / Anordnungen zur Haltung und Führen von gefährlichen Hunden, der Einstufung als gefährlicher Hund, berät Sie Rechtsanwalt Ackenheil Sie gerne deutschlandweit.

Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit über 15 Jahren die fachlich kompetente und erfolgreiche Beratung von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.
Sie sind Hundehalter in Angermünde, Brandenburg an der Havel oder in einer sonstigen Stadt oder Gemeinde in Brandenburg?
Die Behörde droht an Ihren Hunde als einen gefährlichen Hunde einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung? Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes? Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft?
Als Hundehalter eines gefährlichen Hundes sollen Sie nun Sachkunde, Führungszeugnis, Haftpflichtversicherung belegen?

Als spezialisierter Anwalt für die rechtliche Beratung zum Landeshundegesetz, der Abwehr von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.
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Hunderecht Anwalt: bundesweite Rechtsberatung Hund und Recht

Hunderecht | Anwalt | Rechtsanwalt für Hunderecht Ackenheil


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Hunderecht | Anwalt | Rechtsanwalt für Hunderecht Ackenheil
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RA Ackenheil vertritt Ihre und die Interessen Ihres Hundes deutschlandweit gegenüber den Behörden, Züchtern, Käufern, Verkäufern, Tierheimen, Tierärzten oder anderen Hundehaltern.
Schon beim Kauf eines Welpen können sich einige rechtliche Probleme ergeben. Das neue Familienmitglied wird plötzlich krank (z.B. Erberkrankung ). Der vom Züchter neu angeschaffte Hund stellt sich als zuchtuntauglich heraus. Verkäufer, Züchter, Tierheim und Käufer streiten sich dann oftmals z.B. um Tierarztkosten, Schadenersatz, Minderung oder sogar um die Rückgabe des Hundes. Auch beim Tierarzt oder in der Hundeschule können sich etliche haftungsrechtlich relevante Problemfälle ergeben. Vermieter und Nachbarn stehen einer Hundehaltung oftmals sehr kritisch gegenüber. Leider stehen in einigen Bundesländer bestimmte Hunderassen gemäß Gesetz oder Verordnung (Gefahrenhundeverordnung) unter Generalverdacht einer potenziellen Gefährlichkeit. Hundehalter sogenannter Listenhunde („ Kampfhunde“ oder gefährlichen Hunde) werden mitunter völlig grundlos erschwerte Auflagen wie
Maulkorbzwang, Leinenzwang, Wesenstest etc. auferlegt. Die Hundehaltung an sich birgt zahlreiche rechtliche Problemfelder.

Die Ackenheil Anwaltskanzlei berät und betreut nicht nur im Rhein-Main-Gebiet, sondern deutschlandweit Hundehalter, Züchter, Tierärzte, Vereine und Tierschutzorganisationen, Hundeschulen, Hundetrainer etc. in allen Rechtsfragen rund um den Hund.
Wir beraten und vertreten Sie und setzen uns für Ihre Interessen vor der Behörde, dem Tierheim, dem Züchter, dem Käufer, dem Verkäufer oder einem anderen Hundehalter, außergerichtlich wie auch gerichtlich, im gesamten Bundesgebiet - deutschlandweit - ein.


Anwalt für Hunde | Unsere Leistungen im Hunderecht :

Problemstellung Hundekauf / Welpenkauf :
Erberkrankung, Beschaffenheitsmerkmale, zugesicherte Eigenschaften, etc.
Familienhund, Zuchthund ( Zuchttauglichkeit),
Kaufvertrag / Hundekauf ( Erstellung und Überprüfung von Verträgen)
Vertragsstrafe
Problempunkte:
Schenkung
Herausgabe / Zurückbehaltung des Hundes
Eigentumsvermutung
Tierarzt | Tierarzthaftung ( Kunstfehler | Behandlungsfehler, Zurückbehaltungsrecht etc.)
Abwehr behördlicher Auflagen wie Leinenzwang, Maulkorbzwang usw.)
Einstufung gefährlicher Hund
Hundeangriff
Hundebiss
Haftung Hund (Tierhalterhaftung, Hundehalterhaftung)
„Kampfhunde“
Listenhunde
Auflagen für bestimmte Hunderassen ( Gefahrenhundeverordnung)
Verstoß gegen Leinenpflicht / Leinenzwang
( z. B. in der Brut-und Setzzeit | Aufzuchtszeit )
Haltungserlaubnis
Hundeführerschein
Wesenstest
Hundezucht ( VDH, Vereins-und Verbandsrecht)
Auflagen für die Hundezucht
Zuchtrecht ( Verträge: Deckvertrag, Zuchtvertrag etc.)
Haftung Tierheim
Pflegevertrag
Übergabevertrag
Vermittlungsvertrag
Haftung Hundeschulen
Haftung Hundetrainer
Erstellung und Überprüfung von Verträgen von Hundeschulen
(Haftungsausschluss, AGB etc.)
Hundesteuer
Nachbarschaftsrecht
Mietrecht ( Mietvertrag, Hundehaltung etc.)
Auflagen bei der Hundehaltung
Hund in der Scheidung | Scheidungshund
Tierschutzrecht
Versicherungsrecht
Ansprüche gegenüber der Hundehaftpflicht ...


Unser Service - bundesweite Rechtsberatung

Anwälte für Hunde finden Sie nicht unbedingt in Ihrer nächsten Nähe.
Entfernungen spielen aber heutzutage dank modernster Technik für die rechtliche Beratung keine Rolle mehr.In vielen Fällen ist Ihr Besuch in unserer Kanzlei für die Durchführung einer Beratung nicht immer erforderlich. Eine Rechtsberatung kann online per E-Mail, telefonisch oder schriftlich auf dem Postweg erfolgen.
Die für die Rechtsberatung notwendigen Unterlagen ( Schriftverkehr, Verträge, Fotos, Arztbefunde usw. ) können Sie uns per E-Mail, Fax oder Post zukommen lassen.
Lernen Sie uns kennen.
Es wird für Sie eine feste Zeit reserviert in der Sie mit dem Anwalt ungestört sprechen können.

Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles unter: 06136-762833

Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Hundetrainern, Wesenstestern und Beratern.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung in Hunderecht Terminvereinbarung unter: 06136-76 28 33

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Nicht jeder Bullterrier muss hohe Kampfhundesteuern zahlen

HUNDERECHT | KAMPFHUNDESTEUER | Anwalt für Hunderecht Ackenheil §: nicht jeder Bullterrier ist gleich

Miniatur Bullterrier und Standard Bullterrier sind zwei eigenständige Rassen und daher fällt der Miniatur Bullterrier nicht unter die HundVerbrEinfG. Ein Miniatur Bull Terrier kann auch nicht so hoch wie ein Standard Bulli besteuert werden, wenn in der Steuersatzung nur die Hunderasse Bullterrier aufgeführt ist. Anwalt für Tierrecht Ackenheilweiterlesen ...