Nicht jeder Bullterrier muss hohe Kampfhundesteuern zahlen

HUNDERECHT | KAMPFHUNDESTEUER | Anwalt für Hunderecht Ackenheil §: nicht jeder Bullterrier ist gleich

Miniatur Bullterrier und Standard Bullterrier sind zwei eigenständige Rassen und daher fällt der Miniatur Bullterrier nicht unter die HundVerbrEinfG. Er kann auch nicht so hoch wie ein Standard Bulli besteuert werden, wenn in der Steuersatzung nur die Hunderasse Bullterrier aufgeführt ist.

Die1. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg entschied so mit Beschluß vom 27.11.2012 (1 B 328/12 MD).Im zu entscheidenden Fall hatte eine Ordnungsbehörde auf Grundlage des HundVerbrEinfG des Bundes einen Miniatur Bullterrier sichergestellt nachdem dieser aus dem Ausland eingeführt wurde. Das Gericht entschied weiterhin dass der Miniatur Bullterrier nicht unter die Vorschriften des HundVerbrEinfG fällt und deswegen auch nicht sichergestellt hätte werden dürfen.Das Gericht ordnete sobald die sofortiger Herausgabe des Bullis an seine Besitzer an. So entschied im Jahre 2012 die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg (2 A 13/11 MD) .


Bitte beachten Sie, dass jedes Urteil eine Entscheidung im Einzelfall ist und eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Sollten Sie ein ähnliches Problem haben wie in einem der Urteile, zögern Sie nicht, mit mir Kontakt aufzunehmen. Gerne beantworte ich Ihre Fragen und berate Sie individuell.
Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Hundetrainern, Wesenstestern und Beratern.

Kostenlose Ersteinschätzung in Hunderecht Terminvereinbarung unter: 06136-76 28 33

Hunderecht Anwalt Kontaktformular
Wir sind für SIE und Ihren HUND - bundesweit tätig - Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung..
Spezialisierung und fachübergreifende Erfahrung = kompetenter umfassender Rechtsrat für SIE ! HUNDERECHTSANWALT ACKENHEIL

Tierrechtsanwalt Ackenheil - Tierrechtskanzlei Ackenheil
bundesweite Rechtsberatung: Tierrecht, Hunderecht, Pferderecht, Zuchtrecht, Vereinsrecht, Tierhalterhaftung, Tierarztrecht, Recht rund um das Tier
kostenlose telefonische Ersteinschätzung Terminvergabe : 06136 - 762833