Französische Bulldogge nach Beißvorfall zum Wesenstest

Französische Bulldogge nach Beißvorfall zum Wesenstest
Ist eine französische Bulldogge ein gefährlicher Hund?Ja, auch eine französische Bulldogge kann nach einem Beißvorfall als gefährlicher Hund eingestuft werden. Die Halterin einer französischen Bulldogge klagte gegen eine Ordnungsverfügung, in der die Behörde die Hundehalterin der französischen Bulldogge aufforderte ihren Hund dem Veterinäramt zur Durchführung eines Wesenstest vorzustellen.
HUNDERECHT ANWALT ACKENHEIL

Ackenheil Anwaltskanzlei / Kanzlei für Hunderecht - bundesweite Rechtsberatung - LANDESHUNDEGESETZ / GEFÄHRLICHER HUND

Ihr Hund soll als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft werden? Sie benötigen rechtliche Beratung zu den Landeshundegesetzen und Hundeverordnungen?

Als spezialisierter Anwalt für Landeshundegesetz, der Abwehr von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes, stehen wir Ihnen bundesweit zu Verfügung:

Hundegesetz Niedersachsen NHundG, NI
Hundegesetz Hamburg Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG) Hamburg HundeG, HB
Hundegesetz Bremen HundeG, HB
Hundeverordnung Hessen | Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Hundegesetz Schleswig-Holstein | Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) GefHG,SH
Hundegesetz Thüringen | Tiergefahrengesetz Thüringen (ThürTierGefG) Thüringen ThürSachkundePrüfVO, TH
Landeshundegesetz Sachsen-Anhalt | Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz - HundeG LSA) Sachsen-Anhalt HundeG LSA, ST
Landeshundegesetz Berlin / Berliner Hundegesetz Berlin HundeG, BE
Landeshundegesetz Mecklenburg-Vorpommern Hundehaltungsverordnung: HundehVO, M-V
Hundegesetz Sachsen | Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), DVOGefHundG, SNHundegesetz Brandenburg : Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehV) Hundes, BB
Hundeverordnung Hessen | Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Landeshundegesetz Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg KampfhundeV, BW
Landeshundegesetz Bayern / bayerische Kampfhundeverordnung Bayern HundGefV, BY
Hundegesetz Saarland / Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland KampfhundeV , SL
Landeshundegesetz Rheinland-Pfalz LHundG,RP, LHundG rlp

Hier zu den Landeshundegesetze

Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Hundetrainern, Wesenstestern und Beratern.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung in Hunderecht Terminvereinbarung unter: 06136-76 28 33

Hunderecht Anwalt Kontaktformular
Wir sind für SIE und Ihren HUND - bundesweit tätig - Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung..
Spezialisierung und fachübergreifende Erfahrung = kompetenter umfassender Rechtsrat für SIE ! HUNDERECHTSANWALT ACKENHEIL
weiterlesen ...

Grosser Miniature Bullterrier ist kein gefährlicher Hund wenn er nicht wie ein Bullterrier aussieht

Grosser Miniatur Bullterrier ist kein gefährlicher Hund wenn er nicht wie ein Bullterrier aussieht
„Miniatur Bullterrier“ können auch noch als „Mini“ Bullterrier gelten, wenn sie wenige Zentimeter größer als der Rassestandart sind. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden. Die Richter stuften damit die zwei „Miniatur-Bullterrier“ einer Hundehalterin als nicht „gefährlich“ ein.Was gilt nun für den Miniatur Bullterrier? Ist ein zu grosser Miniature Bullterrier automatisch ein gefährlicher Hund?
Ein Hund der Rasse Miniature Bullterrier ist zwar im eigentlichen Sinne kein Listenhund, er kann aber trotzdem gemäß Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz / Hundegesetz NRW als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft werden. Dies ist jedoch nicht immer rechtens.Anwalt für Hunderecht Ackenheil >> Grosser Miniatur Bullterrier ist kein gefährlicher Hund wenn er nicht wie ein Bullterrier aussieht <<

Wann ist Mini Bullterrier wegen Groesse ein Bullterrier


Sie suchen eine Kanzlei für Tierrecht? Einen Anwalt der sich für Sie und Ihren Hund einsetzt und Ihre Interessen vor den Behörden und dem Gericht vertritt?

Als Experte für die rechtliche Beratung zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes steht Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit Hundehaltern von Listenhunden und als gefährlich geltenden Hunden zur Verfügung.
Die Abwehr von behördlichen Auflagen zur Hundehaltung, wie die Hundehaltererlaubnis und/oder der Maulkorbzwang gehören zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei.

Als Experte für die Abwehr von Anhörungen / Anordnungen zur Haltung und Führen von gefährlichen Hunden berät Sie Rechtsanwalt Ackenheil deutschlandweit.

Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit 20 Jahren die fachlich kompetente Beratung von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.

Die Behörde droht an Ihren Hunde als einen gefährlichen Hunde einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung? Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes? Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft?

Sie benötigen rechtliche Beratung zum Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG), Landeshundegesetz NRW, Haltung eines gefährlichen Hundes in NRW (LHundG NRW)?

Als spezialisierter Anwalt für die rechtliche Beratung zum Landeshundegesetz, der Abwehr von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.


Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Hundetrainern, Wesenstestern und Beratern.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung in Hunderecht Terminvereinbarung unter: 06136-76 28 33

Hunderecht Anwalt Kontaktformular
Wir sind für SIE und Ihren HUND - bundesweit tätig - Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung..
Spezialisierung und fachübergreifende Erfahrung = kompetenter umfassender Rechtsrat für SIE ! HUNDERECHTSANWALT ACKENHEIL

weiterlesen ...

Kleiner Hund beisst zu - auch ein kleiner Hund ist ein gefährlicher Hund - Einstufung als gefährlicher Hund

Kleiner Hund beisst zu - auch ein kleiner Hund ist ein gefährlicher Hund - Einstufung als gefährlicher Hund
Auch ein kleiner Hund kann wenn der Hund ein Kind gebissen hat von der Stadt als gefährlich eingestuft werden. So kann die Behörde dem Hundehalter eines kleinen Hundes, das Führen des Hundes unter der Auflage erteilen, diesen nur angeleint und mit Maulkorb spazieren zu führen. Nachdem der kleine Hund von der Stadt / Gemeinde als ein gefährlicher Hund eingestuft wurde, kann die Behörde von dem Hundehalter zudem auch einen Nachweis seiner Sachkunde zur Führung eines gefährlichen Hundes verlangen. Kleine Kinder und kleiner Hunde: schnell kann es hierbei im Umgang miteinander zu Missverständnissen kommen. Ein kleiner Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft: Was war geschehen? >> KLEINER HUND BEISST ZU - AUCH EIN KLEINER HUND IST EIN GEFÄHRLICHER HUND <<

kleiner Hund hundebiss gefährlicher Hund lhundg
(Quelle: pexels/pixabay Beispielhund)


Tierrechtsexperte Anwalt Ackenheil: Man kann leider nicht oft genug darauf hinweisen, dass jeder Hund, nicht nur große Hunde sondern auch kleine Hunde, als gefährliche Hunde eingestuft werden können.

Sie suchen eine Kanzlei für Tierrecht? Einen Anwalt der sich für Sie und Ihren Hund einsetzt und Ihre Interessen vor den Behörden und dem Gericht vertritt?

Als Experte für die rechtliche Beratung zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes steht Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit Hundehaltern von Listenhunden und als gefährlich geltenden Hunden zur Verfügung.
Die Abwehr von behördlichen Auflagen zur Hundehaltung, wie die Hundehaltererlaubnis, Sachkundenachweis und/oder der Maulkorbzwang gehören zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei.

Als Experte für die Abwehr von Anhörungen / Anordnungen zur Haltung und Führen von gefährlichen Hunden berät Sie Rechtsanwalt Ackenheil Sie gerne deutschlandweit.

Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit 20 Jahren die fachlich kompetente Beratung von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.


Die Behörde droht an Ihren Hunde als einen gefährlichen Hunde einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung? Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes? Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft?

Als Hundehalter eines gefährlichen Hundes sollen Sie nun Sachkunde, Führungszeugnis, Haftpflichtversicherung uvm. belegen?

Sie benötigen rechtliche Beratung zum Landeshundegesetz Rheinland-Pfalz (LHundG), Landeshundegesetz RLP, Haltung eines gefährlichen Hundes in Rheinland-Pfalz (LHundG RLP)?

Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Hundetrainern, Wesenstestern und Beratern.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung in Hunderecht Terminvereinbarung unter: 06136-76 28 33

Hunderecht Anwalt Kontaktformular
Wir sind für SIE und Ihren HUND - bundesweit tätig - Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung..
Spezialisierung und fachübergreifende Erfahrung = kompetenter umfassender Rechtsrat für SIE ! HUNDERECHTSANWALT ACKENHEIL

Anwalt für Hunderecht: § Abs.1 Nr.4 LHundG RP Gefährlichkeitseinstufung aufgrund des Wesens eines Hundes, , Gefährlichkeitsfeststellung Hund, Einstufung als gefährlicher Hund, Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes, Hundebiss, Wesenstest, Hundehaltung, Tierarzthaftung, Hundehaltungserlaubnis, Sachkundenachweis, Hundegesetz, Hundekauf, Hundebellen, Haftung, Tierarzthaftung - bundesweit

Haben Sie weitere Fragen zu unserer Rechtsberatung im Hunderecht?

Rufen Sie uns unverbindlich an unter : 06136 - 762833 oder senden Sie und eine Email an
[email protected] .Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

Sie suchen Urteile zu "gefährlicher Hund", Wesenstest u.vm.?
Auf unseren Seiten haben wir über 400 Urteile zusammengetragen. Informieren Sie sich!

Anwalt für Hunde / Rechtsanwalt Ackenheil - Tierrechtskanzlei Ackenheil

Kanzlei für Hunderecht - bundesweite Rechtsberatung:
Gefährlichkeitsfeststellung Hund, Hundebiss, Hundehaltung, Haftung, Listenhund, Einstufung gefährlicher Hund, Kampfhundeverordnung, Hundegesetz Berlin, Gefahrenhundeverordnung, Hundehaltungserlaubnis, behördliche Auflagen, Wesenstest, Maulkorbzwang, Leinenpflicht, Landeshundegesetz, Hundegesetze, Hundeverordnungen, Hundehalterhaftung, Hundehaftpflichtversicherung, Gefahrhundeverordnung, Tierarzthaftung, Recht rund um den Hund, Anwalt für Hunderecht

weiterlesen ...

Miniature Bullterrier: Miniatur-Bullterrier ist kein Listenhund - kann aber als gefährlicher Hund gelten

Miniature Bullterrier: Miniatur-Bullterrier ist kein Listenhund - kann aber als gefährlicher Hund gelten
Die Behörde stuft ihren Miniature Bullterrier als gefährlichen Hund ein? Ein Hund der Rasse Miniature Bullterrier ist weder ein Listenhund noch eine Kreuzung aus einem Bullterrier, oder einer Hunderassen die in § 8 Abs. 2 Landeshundegesetz LHundG NRW auf der Rasselisten als Listenhunde stehen. Jedoch kann ein Hund der Rasse Miniature Bullterrier trotzdem gemäß Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz / Hundegesetz NRW als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft werden. Dies ist jedoch nicht immer rechtens.Anwalt für Hunderecht Ackenheil


Anwalt für Hunderecht: Hundekauf, Züchterhaftung, Gefährlichkeitsfeststellung Hund, Einstufung als gefährlicher Hund, Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes, Listenhunde, Hundebiss, Wesenstest, Hundehaltung, Tierarzthaftung, Hundehaltungserlaubnis, Sachkundenachweis, Hundegesetz, Hundekauf, Hundebellen, Haftung, Tierarzthaftung - bundesweit

Haben Sie weitere Fragen zu unserer Rechtsberatung im Hunderecht?

Rufen Sie uns unverbindlich an unter : 06136 - 762833 oder senden Sie und eine Email an
[email protected] .Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

Auf unseren weiteren Seiten haben wir über 400 Urteile zusammengetragen. Informieren Sie sich!

Einstufung als gefährlicher Hund / Das Verfahren

Aufstellung Urteile zu gefährlicher Hundweiterlesen ...

Anspringen | Hund springt Passanten an - Gefährlichkeitsfeststellung LHundG NRW

Anspringen | Hund springt Passanten an - Gefährlichkeitsfeststellung LHundG NRW
Gefährlichkeitsfeststellung eines Hundes wenn dieser eine Person anspringt. Springt ein Hund einen Passanten - eine Frau oder ein Kind an, so kann die Ordnungsbehörde den Hund schon alleine nur aufgrund des Anspringens als einen gefährlichen Hund einstufen und Auflagen zur Hundehaltung erteilen. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 LHundG NRW gilt: Ein Hund gilt bereits dann gefährlich, wenn er einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen hat. Was bedeutet "in Gefahr drohender Weise angesprungen"? >> Weiter <<

Sie suchen eine Kanzlei für Tierrecht? Einen Anwalt der sich für Sie und Ihren Hund einsetzt und Ihre Interessen vor den Behörden und dem Gericht vertritt?

Als Experte für die rechtliche Beratung bezgl. Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes steht, Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit Hundehaltern von gefährlich geltenden Hunden nach einem Vorfall zur Verfügung.

Feststellung der Gefährlichkeit eines nach einem Vorfall wie :
- aggressives Anspringen
- jagende, wildernde Hund

Die Abwehr von behördlichen Auflagen zur Hundehaltung, wie die Hundehaltererlaubnis und/oder der Maulkorbzwang gehören zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei.

Als Experte für die Abwehr von Anhörungen / Anordnungen zur Haltung und Führen von gefährlichen Hunden berät Sie Rechtsanwalt Ackenheil Sie gerne deutschlandweit.

Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit über 15 Jahren die fachlich kompetente Beratung von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.
Ihr Hund hat einen Passanten, eine Frau oder ein Kind angesprungen? Als Hundehalter wurden Sie beim Ordnungsamt angezeigt? Die Behörde droht an Ihren Hund als einen gefährlichen Hund einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung?
Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes?
Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft?


Sie benötigen rechtliche Beratung zum Verfahren Gefährlichkeitsfeststellung eines Hundes nach dem Landeshundegesetz in Nordrhein-Westfalen LHundG NRW?

Als spezialisierter Anwalt für die rechtliche Beratung zum Landeshundegesetz, der Abwehr von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.
weiterlesen ...

Gefährlicher Hund NHundG

Gefährlicher Hund NHundG
Gefährlicher Hund Niedersachsen: Wann gilt in Niedersachen ein Hund als ein gefährlicher Hund? Gemäß dem niedersächsischem Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) gilt ein Hund als ein gefährlicher Hund und kann von der zuständigen Behörde als gefährliche eingestuft werden, wenn Tatsachen den Verdacht rechtfertigen, dass von dem Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. >> Weiter lesen <<

Sie suchen eine Kanzlei für Tierrecht? Einen Anwalt der sich für Sie und Ihren Hund einsetzt und Ihre Interessen vor den Behörden und dem Gericht vertritt?

Als Experte für die rechtliche Beratung zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes steht Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit Hundehaltern von Listenhunden und als gefährlich geltenden Hunden zur Verfügung.
Die Abwehr von behördlichen Auflagen zur Hundehaltung, wie die Hundehaltererlaubnis und/oder der Maulkorbzwang gehören zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei.

Als Experte für die Abwehr von Anhörungen / Anordnungen zur Haltung und Führen von gefährlichen Hunden berät Sie Rechtsanwalt Ackenheil Sie gerne deutschlandweit.

Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit 20 Jahren die fachlich kompetente von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.
Die Behörde droht an Ihren Hunde als einen gefährlichen Hunde einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung? Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft? Sie benötigen rechtliche Beratung zum Hundegesetz in Niedersachsen (NHundG), Landeshundegesetz Niedersachsen, Haltung eines gefährlichen Hundes in Niedersachsen §§ 7 ff. NHundG

Als spezialisierter Anwalt für die rechtliche Beratung zum Landeshundegesetz, der Abwehr von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

Niedersachsen NHundG, NI
Hundegesetz Hamburg Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG) Hamburg HundeG, HB
Hundegesetz Bremen HundeG, HB
Hundeverordnung Hessen | Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Hundegesetz Schleswig-Holstein | Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) GefHG,SH
Hundegesetz Thüringen | Tiergefahrengesetz Thüringen (ThürTierGefG) Thüringen ThürSachkundePrüfVO, TH
Landeshundegesetz Sachsen-Anhalt | Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz - HundeG LSA) Sachsen-Anhalt HundeG LSA, ST
Landeshundegesetz Berlin / Berliner Hundegesetz Berlin HundeG, BE
Landeshundegesetz Mecklenburg-Vorpommern Hundehaltungsverordnung: HundehVO, M-V
Hundegesetz Sachsen | Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), DVOGefHundG, SNHundegesetz Brandenburg : Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehV) Hundes, BB
Hundeverordnung Hessen | Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Landeshundegesetz Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg KampfhundeV, BW
Landeshundegesetz Bayern / bayerische Kampfhundeverordnung Bayern HundGefV, BY
Hundegesetz Saarland / Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland KampfhundeV , SL
Landeshundegesetz Rheinland-Pfalz LHundG,RP, LHundG rlp

Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Hundetrainern, Wesenstestern und Beratern.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung in Hunderecht Terminvereinbarung unter: 06136-76 28 33

Hunderecht Anwalt Kontaktformular
Wir sind für SIE und Ihren HUND - bundesweit tätig - Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung..
Spezialisierung und fachübergreifende Erfahrung = kompetenter umfassender Rechtsrat für SIE ! HUNDERECHTSANWALT ACKENHEIL

Anwalt für Hunderecht: Hundekauf, Züchterhaftung, Gefährlichkeitsfeststellung Hund, Einstufung als gefährlicher Hund, Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes, Listenhunde, Hundebiss, Wesenstest, Hundehaltung, Tierarzthaftung, Hundehaltungserlaubnis, Sachkundenachweis, Hundegesetz, Hundekauf, Hundebellen, Haftung, Tierarzthaftung - bundesweit

Haben Sie weitere Fragen zu unserer Rechtsberatung im Hunderecht?

Rufen Sie uns unverbindlich an unter : 06136 - 762833 oder senden Sie und eine Email an
[email protected] .Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

Auf unseren weiteren Seiten haben wir über 400 Urteile zusammengetragen. Informieren Sie sich!


Anwalt für Hunde / Rechtsanwalt Ackenheil - Tierrechtskanzlei Ackenheil
Kanzlei für Hunderecht - bundesweite Rechtsberatung:
Hund, Hundebiss, Hundehaltung, Haftung, Listenhund, Einstufung gefährlicher Hund, Beißvorfall, Kampfhundeverordnung, Hundegesetz Berlin, Gefahrenhundeverordnung, Hundehaltungserlaubnis, behördliche Auflagen, Wesenstest, Maulkorbzwang, Leinenpflicht, Landeshundegesetz, Hundegesetze, Hundeverordnungen, Hundehalterhaftung, Hundehaftpflichtversicherung, Gefahrhundeverordnung, Tierarzthaftung, Recht rund um den Hund, Anwalt für Hunderecht…

kostenlose telefonische Ersteinschätzung Terminvergabe: 06136 - 762833

[email protected]
https://www.der-tieranwalt.de

weiterlesen ...

Auch mit bestandenen Wesenstest kann ein Hund als gefährlich eingestuft werden

Auch mit bestandenen Wesenstest kann ein Hund als ein gefährlicher Hund eingestuft werden
Auch wenn ein Hund einen Wesenstest bestanden hat kann er dennoch von der Behörde als ein gefährlicher Hund eingestuft werden. Die aufgrund eines zu Recht angenommenen Gefahrenverdachts erfolgte Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes kann nicht nachträglich dadurch infrage gestellt werden, dass sich etwa bei einem später durchgeführten Wesenstest keine tatsächlichen Hinweise auf eine gesteigerte Aggressivität des Hundes ergeben. Anwalt für Hunderecht Ackenheil >>> Trotz bestandenen Wesenstest kann ein Hund als ein gefährlicher Hund eingestuft werden <<<


hund mit bestandenen Wesenstest als gefaehrlich eingestuft



Sie suchen eine Kanzlei für Tierrecht? Einen Anwalt der sich für Sie und Ihren Hund einsetzt und Ihre Interessen vor den Behörden und dem Gericht vertritt?

Als Experte für die rechtliche Beratung zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes steht Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit Hundehaltern von Listenhunden und als gefährlich geltenden Hunden zur Verfügung.
Die Abwehr von behördlichen Auflagen zur Hundehaltung, wie die Hundehaltererlaubnis und / oder der Maulkorbzwang gehören zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei.

Als Experte für die Abwehr von Anhörungen / Anordnungen zur Haltung und Führen von gefährlichen Hunden, der Einstufung als gefährlicher Hund, berät Sie Rechtsanwalt Ackenheil Sie gerne deutschlandweit.

Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit 20 Jahren die fachlich kompetente Beratung von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.
Zur Hauptseite der Ackenheil Anwaltskanzlei für Tierrecht

Die Behörde droht an Ihren Hunde als einen gefährlichen Hunde einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung? Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes? Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft?
Als Hundehalter eines gefährlichen Hundes sollen Sie nun Sachkunde, Führungszeugnis, Haftpflichtversicherung belegen?

Als spezialisierter Anwalt für die rechtliche Beratung zum Landeshundegesetz, der Abwehr von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.





weiterlesen ...

Amtliche Tötung eines Hundes / Euthanasie von Amts wegen: Einschläfern eines gefährlichen Hundes

Amtliche Tötung eines Hundes / Euthanasie von Amts wegen: Einschläfern eines gefährlichen Hundes
In welchen Fällen darf die Behörde einen als gefährlich geltenden Hund einschläfern? Die von einem Hund ausgehende gesteigerte Gefahr rechtfertige seine Einschläferung. Kann die Behörde nach einem Hundebissvorfall die Tötung des Hundes anordnen? Ein Hund, der unvermittelt angreift, Personen durch lebensgefährliche Hundebisse schwer verletzt und sich nicht therapierbar zeigt, muss eingeschläfert werden, so entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster. Welche gesetzlichen Regelungen muss ein Halter eines gefährlichen Hundes beachten? << Weiter >>

Sie suchen eine Kanzlei für Tierrecht? Einen Anwalt der sich für Sie und Ihren Hund einsetzt und Ihre Interessen vor den Behörden und den Gerichten vertritt?

Als Experte für die rechtliche Beratung zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes steht Rechtsanwalt Ackenheil seit 20 Jahren bundesweit Hundehaltern zur Verfügung.
Die Abwehr von behördlichen Auflagen zur Hundehaltung, wie die Hundehaltererlaubnis und/oder der Maulkorbzwang gehören zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei.

Als Experte für die Abwehr von Anhörungen / Anordnungen zur Haltung und Führen von gefährlichen Hunden berät Sie Rechtsanwalt Ackenheil und sein Team auch deutschlandweit.


Trotz Postiven Wesenstest darf Rottweiler eingeschläfert werden


Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit 20 Jahren die fachlich kompetente Beratung von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.
Die Behörde droht an Ihren Hunde als einen gefährlichen Hunde einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung? Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft? Sie benötigen rechtliche Beratung zum Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG), Landeshundegesetz NRW, Haltung eines gefährlichen Hundes in NRW (§ 3 LHundG NRW) und der Gefährlichkeitsfeststellung eines Hundes?

Als spezialisierter Anwalt für die rechtliche Beratung zum Landeshundegesetz, der Abwehr von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.


Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Hundetrainern, Wesenstestern und Beratern.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung in Hunderecht Terminvereinbarung unter: 06136-76 28 33

Hunderecht Anwalt Kontaktformular
Wir sind für SIE und Ihren HUND - bundesweit tätig - Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung..
Spezialisierung und fachübergreifende Erfahrung = kompetenter umfassender Rechtsrat für SIE ! HUNDERECHTSANWALT ACKENHEIL

Anwalt für Hunderecht: Hundekauf, Züchterhaftung, Gefährlichkeitsfeststellung Hund, Einstufung als gefährlicher Hund, Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes, Listenhunde, Hundebiss, Wesenstest, Hundehaltung, Tierarzthaftung, Hundehaltungserlaubnis, Sachkundenachweis, Hundegesetz, Hundekauf, Hundebellen, Haftung, Tierarzthaftung - bundesweit

Haben Sie weitere Fragen zu unserer Rechtsberatung im Hunderecht?

Rufen Sie uns unverbindlich an unter : 06136 - 762833 oder senden Sie und eine Email an
[email protected] .Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

Auf unseren weiteren Seiten haben wir über 400 Urteile zusammengetragen. Informieren Sie sich!


Anwalt für Hunde / Rechtsanwalt Ackenheil - Tierrechtskanzlei Ackenheil

Kanzlei für Hunderecht - bundesweite Rechtsberatung:
Hund, Hundebiss, Hundehaltung, Haftung, Listenhund, Einstufung gefährlicher Hund, Kampfhundeverordnung, Hundegesetz Berlin, Gefahrenhundeverordnung, Hundehaltungserlaubnis, behördliche Auflagen, Wesenstest, Maulkorbzwang, Leinenpflicht, Landeshundegesetz, Hundegesetze, Hundeverordnungen, Hundehalterhaftung, Hundehaftpflichtversicherung, Gefahrhundeverordnung, Tierarzthaftung, Recht rund um den Hund, Anwalt für Hunderecht…

kostenlose telefonische Ersteinschätzung Terminvergabe: 06136 - 762833

[email protected]
https://www.der-tieranwalt.de



weiterlesen ...

Einstufung als gefährlicher Hund: Hund beisst Katze tot

Einstufung als gefährlicher Hund: Hund beisst Katze tot
Beißt ein Hund eine Katze tot, dann kann die Behörde den Hund nach dem Beissfall gemäß den Hundegesetzen als gefährlich einstufen.Das Gericht wies damit den Eilantrag einer Hundehalterin ab, die sich gegen die Feststellung der Gefährlichkeit ihres Hundes nach dem NHundG wehren wollte.
HUNDERECHT ANWALT ACKENHEIL

Weitere Informationen finden Sie hier
Einstufung als gefährlicher Hund - Das Verfahren von der Anzeige bis zum Leinen-und Maulkorbzwang

Ackenheil Anwaltskanzlei / Kanzlei für Hunderecht - bundesweite Rechtsberatung - LANDESHUNDEGESETZ / GEFÄHRLICHER HUND

Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft? Sie benötigen rechtliche Beratung zum Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG), Landeshundegesetz NRW, Haltung eines gefährlichen Hundes in NRW (§ 3 LHundG NRW)?


Als spezialisierter Anwalt für Landeshundegesetz, der Abwehr von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes, stehen wir Ihnen bundesweit zu Verfügung:

Hundegesetz Niedersachsen NHundG, NI
Hundegesetz Hamburg Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG) Hamburg HundeG, HB
Hundegesetz Bremen HundeG, HB
Hundeverordnung Hessen | Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Hundegesetz Schleswig-Holstein | Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) GefHG,SH
Hundegesetz Thüringen | Tiergefahrengesetz Thüringen (ThürTierGefG) Thüringen ThürSachkundePrüfVO, TH
Landeshundegesetz Sachsen-Anhalt | Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz - HundeG LSA) Sachsen-Anhalt HundeG LSA, ST
Landeshundegesetz Berlin / Berliner Hundegesetz Berlin HundeG, BE
Landeshundegesetz Mecklenburg-Vorpommern Hundehaltungsverordnung: HundehVO, M-V
Hundegesetz Sachsen | Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), DVOGefHundG, SNHundegesetz Brandenburg : Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehV) Hundes, BB
Hundeverordnung Hessen | Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Landeshundegesetz Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg KampfhundeV, BW
Landeshundegesetz Bayern / bayerische Kampfhundeverordnung Bayern HundGefV, BY
Hundegesetz Saarland / Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland KampfhundeV , SL
Landeshundegesetz Rheinland-Pfalz LHundG,RP, LHundG rlp

Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Hundetrainern, Wesenstestern und Beratern.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung in Hunderecht Terminvereinbarung unter: 06136-76 28 33

Hunderecht Anwalt Kontaktformular
Wir sind für SIE und Ihren HUND - bundesweit tätig - Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung..
Spezialisierung und fachübergreifende Erfahrung = kompetenter umfassender Rechtsrat für SIE ! HUNDERECHTSANWALT ACKENHEIL

weiterlesen ...

Gefährlicher Hund | Hundesteuer: 1.000 Euro Hundesteuer für gefährlichen Hund

Hunderecht: Gefährlicher Hund | Hundesteuer: 1.000 Euro Hundesteuer für gefährlichen Hund ist rechtmäßig
Wer einen von der Behörde als gefährlich geltenden Hund hält zahlt in der Regel erhöhte Hundesteuer. Eine Hundesteuer in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr ist für einen nach den Landeshundegesetzen „gefährlichen Hund“ nicht zu beanstanden…Näheres …
weiterlesen ...

Aggressiver Hund: Maulkorbzwang & Leinenzwang obwohl Hund noch nie gebissen hat

Aggressiver Hund: Maulkorbzwang & Leinenzwang obwohl Hund noch nie gebissen hat
Aggressive Hunde sind an der Leine zu Führen (Leinenzwang) und haben einen Maulkorb zu tragen (Maulkorbzwang). Gemäß §1 Abs.1 Nr. 4 LHundG RP kann das Ordnungsamt einen aggressiven Hund als gefährlichen Hund einstufen, auch wenn der Hund noch nie gebissen hat.

Sie suchen eine Kanzlei für Tierrecht? Einen Anwalt der sich für Sie und Ihren Hund einsetzt und Ihre Interessen vor den Behörden und dem Gericht vertritt?

Als Experte für die rechtliche Beratung zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes steht Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit Hundehaltern von Listenhunden und als gefährlich geltenden Hunden zur Verfügung.
Die Abwehr von behördlichen Auflagen zur Hundehaltung, wie die Hundehaltererlaubnis und / oder der Maulkorbzwang gehören zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei.

Als Experte für die Abwehr von Anhörungen / Anordnungen zur Haltung und Führen von gefährlichen Hunden, der Einstufung als gefährlicher Hund, berät Sie Rechtsanwalt Ackenheil Sie gerne deutschlandweit.

Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit 20 Jahren die fachlich kompetente Beratung von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.

Die Behörde droht an Ihren Hunde als einen gefährlichen Hunde einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung? Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes? Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft?
Als Hundehalter eines gefährlichen Hundes sollen Sie nun Sachkunde, Führungszeugnis, Haftpflichtversicherung belegen?

Als spezialisierter Anwalt für die rechtliche Beratung zum Landeshundegesetz, der Abwehr von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

Hund maulkorb LHundG

weiterlesen ...