(Quelle: pexels/pixabay Beispielhund)
Tierrechtsexperte Anwalt Ackenheil: Man kann leider nicht oft genug darauf hinweisen, dass jeder Hund, nicht nur große Hunde sondern auch kleine Hunde, als gefährliche Hunde eingestuft werden können.
Sie suchen eine Kanzlei für Tierrecht? Einen Anwalt der sich für Sie und Ihren Hund einsetzt und Ihre Interessen vor den Behörden und dem Gericht vertritt?
Als Experte für die rechtliche Beratung zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes steht Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit Hundehaltern von Listenhunden und als gefährlich geltenden Hunden zur Verfügung.
Die Abwehr von behördlichen Auflagen zur Hundehaltung, wie die Hundehaltererlaubnis, Sachkundenachweis und/oder der Maulkorbzwang gehören zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei.
Als Experte für die Abwehr von Anhörungen / Anordnungen zur Haltung und Führen von gefährlichen Hunden berät Sie Rechtsanwalt Ackenheil Sie gerne deutschlandweit.
Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit 20 Jahren die fachlich kompetente Beratung von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.
Die Behörde droht an Ihren Hunde als einen gefährlichen Hunde einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung? Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes? Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft?
Als Hundehalter eines gefährlichen Hundes sollen Sie nun Sachkunde, Führungszeugnis, Haftpflichtversicherung uvm. belegen?
Sie benötigen rechtliche Beratung zum Landeshundegesetz Rheinland-Pfalz (LHundG), Landeshundegesetz RLP, Haltung eines gefährlichen Hundes in Rheinland-Pfalz (LHundG RLP)?
Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Hundetrainern, Wesenstestern und Beratern.
Kostenlose telefonische Ersteinschätzung in Hunderecht Terminvereinbarung unter: 06136-76 28 33
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HUNDERECHTSANWALT ACKENHEIL
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