Mit dem Hund nach Nordrhein-Westfalen umziehen | Hundehaltererlaubnis, Sachkundebescheinigung, Anlein-Maulkorbpflicht Befreiung anderer Länder auch in NRW gültig?

Mit dem Hund nach Nordrhein-Westfalen umziehen - Hundehaltererlaubnis, Sachkundebescheinigung, Anlein-Maulkorbpflicht Befreiung anderer Länder auch in NRW gültig?
Sie halten einen Listenhund oder einen als gefährlichen eingestuften Hund und besitzen für den Hund alle notwendigen Bescheinigungen oder Befreiungen (wie z.B. Sachkundebescheinigung, Hundehalterlaubnis, Wesenstest, Befreiung von Leinenzwang und Maulkorbzwang) von der Behörde zur Haltung des Hundes? Sie ziehen mit Ihrem Listenhund, oder als gefährlich geltenden Hund nach Düsseldorf, Duisburg, Köln oder in eine andere Stadt oder Gemeinde in Nordrhein-Westfalen und fragen sich, ob in NRW die Erlaubnisse zur Haltung des Hundes anderer Bundesländer auch in Nordrhein-Westfalen NRW gültig sind?

Muss bei einem Umzug der Hundehalter nach Nordrhein-Westfalen für seinen Hund neue Bescheinigungen (wie z.B. Sachkunde, Wesenstest, Befreiung von Anlein-und Maulkorbpflicht etc.) einholen?
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Als Experte für die rechtliche Beratung zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes steht Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit Hundehaltern von Listenhunden und als gefährlich geltenden Hunden zur Verfügung.
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Sie sind Hundehalter eines Staffordshire Terrier, Bulldogge, Rottweiler oder anderen als gefährlich geltenden Hundes und möchten mit Ihrem Hund in eine Stadt in NRW ziehen? Sie besitzen eine Erlaubnis zur Hundehaltung, eine Sachkundebescheinigung sogar eine Befreiung von dem Anlein - und Maulkorbzwang? Die neue Behörde in NRW verlangt nun von Ihnen eine neue Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes? Die Behörde in Nordrhein-Westfalen erkennt die Bescheinigungen, Erlaubnisse und Befreiungen des anderen Bundeslandes nicht an?


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