Hundekaufvertrag - auch mündlicher oder nur schriftlicher Kaufvertrag gültig?

Hundekaufvertrag - auch mündlicher oder nur schriftlicher Kaufvertrag gültig?
Hundekaufvertrag - auch mündlicher oder nur schriftlicher Kaufvertrag gültig? Hundekauf ohne schriftlichen Kaufvertrag:
Wenn ein Kaufvertrag nur mündlich abgeschlossen wird greifen ergänzend immer die gesetzlichen Regelungen u.a. des BGB. Dort sind in den §§ 433 ff grundsätzliche Regelungen aufgestellt. Es handelt sich hierbei jedoch um Regelungen für eine Vielzahl von Fällen und eben nicht um Regelungen für den konkreten Fall des Züchters gegenüber dem Käufer oder der Züchter untereinander.
Im schriftlichen Kaufvertrag hingegen können die speziellen Vereinbarungen zwischen Züchter und Käufer fixiert werden. Es können im Rahmen des geltenden Rechts bestimmte Handlungsweisen im Falle der auftretenden Krankheit des Welpen festgehalten werden, die dann zwischen den Parteien rechtlich bindend sind. Es kann vereinbart werden, ob der Hund nur als Familienhund gehalten oder ob auch mit ihm später gezüchtet werden darf…Anwalt für Hunderecht Ackenheil >> Weiter lesen <<

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