Hundetrainer darf Hund nicht Schlagen! Erziehungsmethode verstösst gegen das Tierschutzgesetz

Hundetrainer darf Hund nicht Schlagen - Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
Ein Hundetrainer darf einen Hund nicht Schlagen, Treten oder sonstige Leiden zufügen. Eine Hundeausbildung sollte mit maßvollen Erziehungsmethoden erfolgen. Nur wenn ein Hund aggressiv sei, ergreife er körperliche Disziplinierungsmaßnahmen, so ein Hundetrainer. Er habe auch nur nachts oder zu „Trainingszwecken“ die Hunde in Boxen eingesperrt. So sollten die Hunde vom Rudel ausgeschlossen werden, damit sie korrektes Verhalten im Rudel erlernen. Sind solche Erziehungsmethoden in der Hundeausbildung erlaubt? >> Hundetrainer darf Hund nicht Schlagen - Erziehungsmethode verstösst gegen das Tierschutzgesetz <<
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Hundeflüsterer Cesar Millan: Verbot der Hundeausbildung da keine notwendige Sachkunde

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Der als „Hundeflüsterer“ bekannte Hundeausbilder Cesar Millan darf in seinen Bühnenshows bis auf weiteres keine Hunde von Zuschauern trainieren...weiterlesen ...

Erlaubnispflicht für Hundetrainer nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f TSCHG

Erlaubnispflicht für Hundetrainer nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f TSCHG
Die Tätigkeit als Hundetrainer, der gewerbsmässigen Ausbildung von Hunden für Dritte sowie die Anleitung der Hundehalter bei der Ausbildung von Hunden bedarf nach § 11 Abs.1 Satz 1 Nr. 8f TSchG der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis muss vom Hundetrainer bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Grundlage hierfür stellt das deutsche Tierschutzgesetzes (TSchG).
Das Tierschutzgesetz regelt, dass ab dem 1. August 2014 zwingend Personen, die gewerblich Hunde ausbilden oder gewerblich die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten eine behördliche Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f TSchG benötigen.

Aufgrund der fehlenden rechtlichen Umsetzungsrichtlinien ist immer noch nicht einheitlich geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Erlaubnis gewährt wird.

Sie haben als Hundetrainer den Antrag auf die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f TSCHG bei der zuständigen Behörde gestellt?
Der Behörde ist die Sachkunde jedoch nicht ausreichend belegt.
Man verlangt von ihren eine Prüfung, ein Fachgespräch?
Die Behörde untersagt ihnen die Tätigkeit als Hundetrainer, sie dürfen keine Hundeschule betreiben?

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