03/01/15 18:52 Abgelegt in:
Hunderecht |KampfhundesteuerHUNDERECHT | KAMPFHUNDESTEUER | Anwalt für Hunderecht Ackenheil §: nicht jeder Bullterrier ist gleich
Miniatur Bullterrier und Standard Bullterrier sind zwei eigenständige Rassen und daher fällt der Miniatur Bullterrier nicht unter die HundVerbrEinfG. Ein Miniatur Bull Terrier kann auch nicht so hoch wie ein Standard Bulli besteuert werden, wenn in der Steuersatzung nur die Hunderasse Bullterrier aufgeführt ist. Anwalt für Tierrecht Ackenheil
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