Erlaubnis für das Halten gefährlicher Hunde

Niedersachsen NHundG Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Niedersachsen

Niedersachsen NHundG Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Niedersachsen
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) (Letzte Änderung 26. Mai 2011)

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Die Abwehr von behördlichen Auflagen zur Hundehaltung, wie die Hundehaltererlaubnis und/oder der Maulkorbzwang gehören zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei.

Als Experte für die Abwehr von Anhörungen / Anordnungen zur Haltung und Führen von gefährlichen Hunden berät Sie Rechtsanwalt Ackenheil Sie gerne deutschlandweit.

Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit über 15 Jahren die fachlich kompetente und erfolgreiche Beratung von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.
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Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes?
Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft?


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