Schmerzensgeld und Schadenersatz

Schmerzensgeld für gebissenen Hundehalter: Kein Mitverschulden trotz Eingriff in eine Hunderangelei

Schmerzensgeld für gebissenen Hundehalter: Kein Mitverschulden trotz Eingriff in eine Hunderangelei
Wird ein Hundehalter bei einer aggressiven Hunderauferei gebissen, kommt es für das Schmerzensgeld und den Schadenersatz nicht darauf an, ob der fremde oder der eigene Hund gebissen hat. Entscheidend ist vielmehr, welcher Hund für die Rauferei verantwortlich war und damit letztlich die Verletzung verursacht hat, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe. Das Gericht sprach einem vom Hund gebissenen Hundehalter Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe 5.000 Euro zu. Welcher Hundebesitzer versucht nicht seinen Hund schützenden aus einer Hundebeisserei zu befreien? Doch wie sieht es in dieser Situation mit der Haftung aus wenn der betroffene Hundehalter bei dem Eingreifen in eine Hunderangelei gebissen wird? Ist der Gebissene wohlmöglich selbst Schuld wenn er gebissen wurde und muss er sich ein Mitverschulden anrechnen lassen? Wie sieht die Rechtslage zudem aus, wenn man nicht sagen kann, welcher Hund zugebissen hat? Tieranwalt Ackenheil
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Dieses Urteil ist ein weiteres von der Ackenheil Anwaltskanzlei | Kanzlei für Tierrecht erstrittenes Urteil, dass erneut belegt, dass Hundehalter nicht automatisch ein Mitverschulden trifft, nur weil Sie bei dem Versuch ihren Hund zu schützen in die Hunderangelei eingegriffen haben und dabei verletzt wurden.

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