OLD ENGLISH BULLDOG: Old english Bulldog kein Listenhund / Kreuzung

OLD ENGLISH BULLDOG | Listenhund: OLD ENGLISH BULLDOG ist kein Listenhund und auch keine Kreuzung
Old english Bulldog, ein Listenhund? Ein Hund der Rasse Old English Bulldog ist weder ein Listenhund, ein Kampfhund noch eine Kreuzung aus Hunderassen die in § 8 Abs. 2 HundehV auf der Rasselisten als Listenhund stehen. Selbst bei der Annahme, dass es sich bei Rasse OLD ENGLISH BULLDOG um keine anerkannte Rasse handelt, sondern vielmehr um eine Hunderasse die aus Kreuzungen entstand , unterfällt ein Hund der Rasse OLD ENGLISH BULLDOG nicht der Regelung unter § 8 Abs. 2 HundehV. Das Gericht erkannte an, dass bei Hunden der Rasse OLD ENGLISCH BULLDOG es sich nicht um einen gefährlichen Hund im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1-5 HundehV handelt.
Zudem stellen Hunde der Rasse Old English Bulldog auch keine Kreuzung mit nach § 8 Abs. 2 HundehV als gefährlich geltenden Hunderassen dar.


Old english Bulldog ein Listenhund? Als Besitzer einer Old english Bulldoge haben Sie Fragen - Infomieren Sie sich beim Experten Anwalt Ackenheil
Bild: mit Old english Bulldog v. fotolia / Sandy Schulze

weiterlesen ...

Bremen Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Bremen

Bremen Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Bremen
2. Bremer Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung
Sie suchen eine Kanzlei für Tierrecht? Einen Anwalt der sich für Sie und Ihren Hund einsetzt und Ihre Interessen vor den Behörden und dem Gericht vertritt?

Als Experte für die rechtliche Beratung zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes steht Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit Hundehaltern von Listenhunden und als gefährlich geltenden Hunden zur Verfügung.
Die Abwehr von behördlichen Auflagen zur Hundehaltung, wie die Hundehaltererlaubnis und/oder der Maulkorbzwang gehören zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei.

Als Experte für die Abwehr von Anhörungen / Anordnungen zur Haltung und Führen von gefährlichen Hunden berät Sie Rechtsanwalt Ackenheil Sie gerne deutschlandweit.

Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit über 15 Jahren die fachlich kompetente und erfolgreiche Beratung von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.
Die Behörde droht an Ihren Hund als einen gefährlichen Hund einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung?
Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes?
Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft?


Sie benötigen rechtliche Beratung zum Gesetz über das Halten Hunden in Bremen?

Als spezialisierter Anwalt für die rechtliche Beratung zu den einzelnen Landeshundegesetz / Hundeverordnungen, der Abwehr von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.
weiterlesen ...