Hundehalter haftet nicht für scheuende Pferde | Anwalt für Hunderecht - Tieranwalt Ackenheil
Bei einem Zusammentreffen von Hunden mit Pferden sollte man grundsätzliche gegenseitige Rücksicht walten lassen.Für Halter von Hunden gilt: Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von Ihnen keine Gefahr über Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Anwalt für Hunderecht Ackenheil
Pferde sind scheue Fluchttiere. Kein Wunder daher wenn bei einem Zusammentreffen mit freilaufenden Hunden und den Einsatz von schrillen Hundepfeifen, Pferde scheuen, steigen und die Reiter abwerfen. Jedoch stellt sich die Frage: Haftet der Hundehalter für die Verletzungen der Reiter bei dem verursachten Pferdesturz? >> Weiterlesen <<
Sie sind Hundebesitzer und haben Fragen zur Hundehaltung? Wo darf ihr Hund frei laufen? Muss ihr Hund in der Stadt, im Gelände, Wald an der Leine geführt werden? Muss ihr Hund im Bus, im Zug einen Maulkorb tragen? In welchen Fällen haften Sie für Ihren freilaufenden oder auch angeleinten Hund? Welche Rechte oder auch Pflichten haben Sie als Hundehalter?
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