Spielende Hunde | Wer haftet für einen Fahrradunfall durch freilaufende Hunde?

Spielende Hunde | Wer haftet für einen Fahrradunfall durch freilaufende Hunde?
Wenn ein Hund vor ein Fahrrad läuft und der Fahrradfahrer daraufhin stürzt, kann der durch den Unfall verletzte Radfahrer von dem Hundehalter Schmerzensgeld und Schadenersatz verlangen. Wie sieht es jedoch aus wenn freilaufende Hunde miteinander spielen und dabei nur einer der Hunde vor das Fahrrad läuft? Haften dann alle Hundehalter gemeinsam für ihre Hunde oder nur der Hundehalter dessen Hund direkt den Fahrradunfall verursacht hat?

Ein Hundehalter muss nur dann für seinen Hund mithaften, wenn der Hund direkt in der Aktion nachweislich an den Unfall beteiligt war. Das Oberlandesgericht in München stellte hierbei fest, dass der Hund sich im Moment des Unfalls in einer "Interaktion" befunden haben muss. Es müsste daher immer geklärt werden, wer für seinen Hund haftet, ob dieser Hundebesitzer allein für den Unfallschaden aufzukommen hat oder auch die mit am Spiel beteiligten Hunde haften müssen wenn Unbeteiligte durch spielende Hunde zu Schaden kommen.


Radunfall durch vor das Rad laufenden Hund

Eine 58-jährige Radfahrerin war in einem Park gestürzt, weil ihr ein Hund vor das Rad gelaufen war. Die Radfahrerin musste wegen dem Hund abrupt bremsen, so dass sie vom Rad stürzte. Sie verletzte sich dabei schwer und erlitt einen Schädelbruch. Die Radfahrerin verlangte daraufhin von der Hundehalterin Schmerzensgeld und Schadenersatz für den von dem Hund verursachten Radunfall. Es stand ausser Frage, dass die Radfahrerin keine Mithaftung an dem Unfallereignis traf.


Radunfall | Hund: Haftung, Schmerzensgeld und Schadenersatz

Als Hundehalter muss man grundsätzlich für den von seinem Hund verursachten Schaden haften. Die Versicherung der Hundehalterin zahlte der Radfahrerin für den von dem Hund verursachten Unfall 40 000 Euro als Schmerzensgeld und Schadenersatz für Behandlungskosten und den Verdienstausfall.
Die für den Unfallschaden eingetretene Versicherung verklagte daraufhin den Hundehalter, dessen Hund mit dem unfallverursachenden Hund gespielt hatte auf die Hälfte der Kosten.


Hundehalterhaftversicherung zahlt Schmerzensgeld und Schadenersatz

Die Hundehalterpflicht des Hundes der direkt vor das Rad lief vertrat die Ansicht, dass die Hunde sich beim Spielen im Park gegenseitig verfolgt hätten, so dass beide Hunde bzw ihre Hundehalter zur Hälfte für den Unfallschaden zu haften hätten.
Während diesem Spielen, bei dem sich die beide Hunde gegenseitigen Verfolgungsjagden geliefert hatten, sei der eine unfallverursachende Hund von der Wiese auf den Weg gelaufen und habe vor der Radfahrerin einen Haken geschlagen, so dass sie vom Rad stürzte.


Mitschuld beteiligter Hunde

Jedoch konnten die Zeugen zu dem genauen Unfallgeschehen keine Angaben machten widersprüchliche Angaben. Die gestürzte Radfahrerin berichtete, der unfallverursachende Hund sei hinter dem anderen Hund hinterher gelaufen. Die Besitzerin des Hundes, dessen Versicherung das Schmerzensgeld gezahlt hatte, schilderte das Spiel der Hunde dagegen anders herum. Die Halterin des anderen Hundes sagte aus, die Hunde hätten gar nicht miteinander gespielt. Der unfallverursachende Hund habe allein herumgetollt und ihren ermüdeten Hund zum Mitmachen aufgefordert.

Nach Überzeugung des Gerichts konnte eine Mitschuld des anderen Hundes am Radunfall nicht bewiesen werden.



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