Dessen Arbeitgeber war von der Arbeitsunfähigkeit des Hundehalters nicht begeistert. Da der Mann bei der Arbeit ausgefallen war, sei dem Arbeitgeber ein Schaden entstanden. Für den Schaden hätte der Hundehalter einzustehen, dessen Hund durch sein ungestümes Verhalten den Vorfall ausgelöst hat.
Kein Mitverschulden für anderen Hund
Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht in seinem Urteil vom 21. Oktober 2015 bestätigten dem Grunde nach den Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers. Es gebe auch kein Mitverschulden des angeleinten Hundes, denn dieser habe abgesehen von seiner schlichten Anwesenheit überhaupt nichts zu dem Geschehen beigetragen.
Es liege zudem allein im Verantwortungsbereich des jeweiligen Hundehalters, wie sein eigener Hund beim Losmachen von der Hundeleine reagiert. Eine Haftung bestehe auch dann, wenn der Hund „doch nur spielen“ will, so das Landgericht.
Bitte beachten Sie, dass jedes Urteil eine Entscheidung im Einzelfall ist und eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Sollten Sie ein ähnliches Problem haben wie im vorliegenden Urteil, zögern Sie nicht, mit mir Kontakt aufzunehmen. Gerne beantworte ich Ihre Fragen und berate Sie individuell.
Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Hundetrainern, Wesenstestern und Beratern.
Kostenlose Ersteinschätzung in Hunderecht / Haftung Hundehalter Terminvereinbarung unter: 06136-76 28 33
Hunderecht Anwalt Kontaktformular
Wir sind für SIE und Ihren HUND - bundesweit tätig - Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung..
Spezialisierung und fachübergreifende Erfahrung = kompetenter umfassender Rechtsrat für SIE !
HUNDERECHTSANWALT ACKENHEIL
Anwalt für Hunde / Rechtsanwalt Ackenheil - Tierrechtskanzlei Ackenheil
Kanzlei für Tierrecht - bundesweite Rechtsberatung:
Hund, Hundebiss, Hundehaltung, Haftung, Listenhund, Einstufung gefährlicher Hund, KampfhundeV, Gefahrenhundeverordnung, Hundehaltungserlaubnis, behördliche Auflagen, Wesenstest, Maulkorbzwang, Leinenzwang, Tierhalterhaftung, Hundehalterhaftung, Hundehaftpflichtversicherung, Gefahrhundeverordnung, Tierarzthaftung, Recht rund um den Hund...
Kostenlose telefonische Ersteinschätzung Terminvergabe: 06136 - 762833
[email protected]
http://www.der-tieranwalt.de
Hund verursacht Unfall/ Schadenersatz / Haftung - Weitere interessante Beiträge:
Spielende Hunde | Wer haftet für einem Fahrradunfall durch freilaufende Hunde?
Wenn ein Hund vor ein Fahrrad läuft und der Fahrradfahrer daraufhin stürzt, kann der durch den Unfall verletzte Radfahrer von dem Hundehalter Schmerzensgeld und Schadenersatz verlangen. Wie sieht es jedoch aus wenn freilaufende Hunde miteinander spielen und dabei nur einer der Hunde vor das Fahrrad läuft?