22/07/16 11:01 Abgelegt in:
Hundegesetz |gefährlicher HundHUNDEGESETZ - BERLINER HUNDEGESETZ
Im Folgenden haben wir Ihnen die wesentlichen Änderungen im Vergleich zum bisherigen
Hundegesetz sowie den jeweils voraussichtlichen Zeitpunkt des Inkrafttretens zusammengestellt.
KEIN HUNDEHANDEL AUF MÄRKTEN - Hunde können nicht mehr einfach auf Flohmärkten gekauft werden (besserer Tierschutz, weniger auffällige Hunde)
HUNDEKOT - Das bestehende Gebot, Hundekot zu beseitigen, wird besser durchsetzbar
Bezirke können an einzelnen Stellen die Mitnahme von Hunden untersagen
Rasseliste wird flexibler
Gefährliche Hunde können über einen Wesenstest als nicht (mehr) gefährlich eingestuft werden.
Allgemeine Leinenpflicht im öffentlichen Raum
Wer sich einen Hund neu kauft, wird aufgefordert, aber nicht gezwungen, sich Sachkunde anzueignen
Bezirke können einfacher Gebiete zu Auslaufgebieten für Hunde erklärenAusnahmen von der
Leinenpflicht in Grün- und Erholungsanlagen können von der zuständigen Behörde angeordnet werden
Gewerbsmäßige Führen von mehr als vier Hunden wird genehmigungspflichtig. Erstmals Handhabe gegen ungeeignete gewerbliche Hundeausführer (sog. Dogwalker)
HUNDEMELDEREGISTER
Auswirkung
HUNDEMELDEREGISTER
Näheres..weiterlesen ...Hundehaltung, Berliner Hundegesetz, Berlin, Hundemelderegister, gewerbliche Hundeausführer, Leinenpflicht, Sachkunde, Einstufung gefährlicher Hund
Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz BerlinGesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin vom 29. September 2004
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