HUNDEGESETZ

HUNDEGESETZ - BERLINER HUNDEGESETZ
Im Folgenden haben wir Ihnen die wesentlichen Änderungen im Vergleich zum bisherigen Hundegesetz sowie den jeweils voraussichtlichen Zeitpunkt des Inkrafttretens zusammengestellt.
KEIN HUNDEHANDEL AUF MÄRKTEN - Hunde können nicht mehr einfach auf Flohmärkten gekauft werden (besserer Tierschutz, weniger auffällige Hunde)

HUNDEKOT - Das bestehende Gebot, Hundekot zu beseitigen, wird besser durchsetzbar

Bezirke können an einzelnen Stellen die Mitnahme von Hunden untersagen

Rasseliste wird flexibler

Gefährliche Hunde können über einen Wesenstest als nicht (mehr) gefährlich eingestuft werden.

Allgemeine Leinenpflicht im öffentlichen Raum

Wer sich einen Hund neu kauft, wird aufgefordert, aber nicht gezwungen, sich Sachkunde anzueignen

Bezirke können einfacher Gebiete zu Auslaufgebieten für Hunde erklären
Ausnahmen von der Leinenpflicht in Grün- und Erholungsanlagen können von der zuständigen Behörde angeordnet werden

Gewerbsmäßige Führen von mehr als vier Hunden wird genehmigungspflichtig. Erstmals Handhabe gegen ungeeignete gewerbliche Hundeausführer (sog. Dogwalker)

HUNDEMELDEREGISTER

Auswirkung HUNDEMELDEREGISTER

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Berliner Hundegesetz: Berlin Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Berlin

Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Berlin
Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin vom 29. September 2004weiterlesen ...