Leinenpflicht während Brut- und Setzzeit je nach Bundesland unterschiedlich

Leinenpflicht während Brut- und Setzzeit je nach Bundesland unterschiedlich

Während der so genannten Brut- und Setzzeit / Aufzuchtszeit muss der Hund vor allem bei Spaziergängen in Wald, Feld und in freier Natur angeleint sein. Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Wildtiere eingeführt, dass in der Zeit vom 01.04. - 15.07. (der so genannten allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtszeit) in der freien Landschaft jeder Hundeführer verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass seine Hunde an der Leine geführt werden. Die einzelnen Vorschriften für den Leinenzwang können sich je nach Bundesland durchaus unterscheiden.

Experte Landeshundegesetz Anwalt Ackenheil

Als spezialisierter Anwalt für die rechtliche Beratung zu den Landeshundegesetzen und Hundeverordnungen, der Abwehr von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes, stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.


Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Hundetrainern, Wesenstestern und Beratern.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung in Hunderecht Terminvereinbarung unter: 06136-76 28 33

Hunderecht Anwalt Kontaktformular
Wir sind für SIE und Ihren HUND - bundesweit tätig - Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung..
Spezialisierung und fachübergreifende Erfahrung = kompetenter umfassender Rechtsrat für SIE ! HUNDERECHTSANWALT ACKENHEIL
weiterlesen ...

Hund vom Jäger erschossen - freilaufender Hund

Der freilaufende Hund - Hund vom Jäger erschossen. Wann darf man einen Hund frei laufen lassen? Für Hundebesitzer stellt sich oftmals diese Frage und zudem: Wann darf ein freilaufender Hund erschossen werden? Wenn man mit seinem Hund in der freien Natur spazieren geht durchkreuzt man häufig auch Jagdbezirke. Gelten hier besondere Regelungen? Wann darf man seinen Hund ableinen?……


weiterlesen ...