Aggressiver Hund: Maulkorbzwang & Leinenzwang obwohl Hund noch nie gebissen hat

Aggressiver Hund: Maulkorbzwang & Leinenzwang obwohl Hund noch nie gebissen hat
Aggressive Hunde sind an der Leine zu Führen (Leinenzwang) und haben einen Maulkorb zu tragen (Maulkorbzwang). Gemäß §1 Abs.1 Nr. 4 LHundG RP kann das Ordnungsamt einen aggressiven Hund als gefährlichen Hund einstufen, auch wenn der Hund noch nie gebissen hat.

Sie suchen eine Kanzlei für Tierrecht? Einen Anwalt der sich für Sie und Ihren Hund einsetzt und Ihre Interessen vor den Behörden und dem Gericht vertritt?

Als Experte für die rechtliche Beratung zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes steht Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit Hundehaltern von Listenhunden und als gefährlich geltenden Hunden zur Verfügung.
Die Abwehr von behördlichen Auflagen zur Hundehaltung, wie die Hundehaltererlaubnis und / oder der Maulkorbzwang gehören zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei.

Als Experte für die Abwehr von Anhörungen / Anordnungen zur Haltung und Führen von gefährlichen Hunden, der Einstufung als gefährlicher Hund, berät Sie Rechtsanwalt Ackenheil Sie gerne deutschlandweit.

Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit 20 Jahren die fachlich kompetente Beratung von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.

Die Behörde droht an Ihren Hunde als einen gefährlichen Hunde einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung? Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes? Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft?
Als Hundehalter eines gefährlichen Hundes sollen Sie nun Sachkunde, Führungszeugnis, Haftpflichtversicherung belegen?

Als spezialisierter Anwalt für die rechtliche Beratung zum Landeshundegesetz, der Abwehr von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

Hund maulkorb LHundG

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Maulkorbzwang | Leinenzwang: Hund tötet mehrere Kaninchen und Meerschweinchen

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Beisst ein Hund mehrere Kaninchen und Meerschweinchen tot, kann der Hund als „gefährlich“ eingestuft werden. Auch wenn der Hund noch nie auffällig geworden ist und er noch nie zu gebissen hat kann die Behörde den Hund auch bei nur einem Beissvorfall als gefährlichen Hund einstufen. Nachdem die Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes nach einem Beissvorfall angeordnet wurde hat der Hundehalter besondere Pflichten zur Hundehaltung zu erfüllen. Der Hundehalter ist dann verpflichtet, den Hund immer anzuleinen (Leinenzwang) und ihm einen Maulkorb (Maulkorbzwang) anzulegen..Weiter..lesen…

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Hundebiss: Hund gilt nachdem er einen Menschen gebissen hat als gefährlich

Hundebiss: Hund gilt nach Menschenbiss als gefährlich
Beißt ein Hund ohne ersichtlichen Grund einen Menschen, gilt er in Rheinland-Pfalz grundsätzlich als gefährlich. Der Hundehalter kann dann nicht nur verpflichtet werden, den Hund stets anzuleinen (Leinenzwang), sondern er muss dem Hund unter Umständen auch einen Maulkorb anlegen (Maulkorbzwang)…weiterlesen ...