Leinenpflicht während Brut- und Setzzeit je nach Bundesland unterschiedlich
Während der so genannten
Brut- und Setzzeit / Aufzuchtszeit muss der
Hund vor allem bei Spaziergängen in Wald, Feld und in freier Natur
angeleint sein. Der Gesetzgeber hat zum
Schutz der Wildtiere eingeführt, dass in der Zeit vom 01.04. - 15.07. (der so genannten allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtszeit) in der freien Landschaft jeder Hundeführer verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass seine Hunde an der Leine geführt werden. Die einzelnen Vorschriften für den Leinenzwang können sich je nach Bundesland durchaus unterscheiden.
Als spezialisierter Anwalt für die rechtliche Beratung zu den Landeshundegesetzen und Hundeverordnungen, der Abwehr von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes, stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.
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05/01/17 13:17 Abgelegt in:
Maulkorbzwang |LeinenzwangMaulkorbzwang | Leinenzwang: Hund tötet mehrere Kaninchen und MeerschweinchenBeisst ein Hund mehrere Kaninchen und Meerschweinchen tot, kann der Hund als „gefährlich“ eingestuft werden. Auch wenn der Hund noch nie auffällig geworden ist und er noch nie zu gebissen hat kann die Behörde den Hund auch bei nur einem Beissvorfall als gefährlichen Hund einstufen. Nachdem die Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes nach einem Beissvorfall angeordnet wurde hat der Hundehalter besondere Pflichten zur Hundehaltung zu erfüllen. Der Hundehalter ist dann verpflichtet, den Hund immer anzuleinen (
Leinenzwang) und ihm einen Maulkorb (
Maulkorbzwang) anzulegen..
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