Kampfhundeverordnung / Bayern / Hundehaltung Bayern

Kampfhundeverordnung (Bayern) / Hundehaltung Bayern
In Bayern werden bestimmten Hunderassen generell eine „gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit“ unterstellt. Diese Hunderassen werden im Gesetz "Kampfhunde" genannt. Die entsprechende Verordnung heißt "Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit" – im Volksmund auch Kampfhundeverordnung genannt…Anwalt für Hunderecht Ackenheilweiterlesen ...