Hundefriseur muss nicht schließen - Hundesalon darf in Corona Lockdown öffnen

Corona: Hundefriseur muss nicht schließen
Hundefriseure dürfen in der Corona-Pandemie ihre Tätigkeit weiter ausführen und müssen nicht schließen. Das Fell frisieren beim Hundefriseur ist etwas anderes als Haare schneiden am Menschen. Auch wenn in der nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie Friseurdienstleistungen untersagt sind, ist davon die Fellpflege bei einem Hundefriseur nicht umfasst, entschied das Verwaltungsgericht Münster << Weiter >>


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Als Hundefriseur suchen Sie eine Kanzlei für Tierrecht? Einen Anwalt der sich für Sie und Ihren Hundesalon einsetzt und Ihre Interessen vor den Behörden und dem Gericht vertritt?

Als Experte in der Rechtsberatung von Selbstständigen rund um den Hund wie Hundefriseuren, Hundetrainer, Hundeschulen (Verfahren Erlaubnispflicht §11 Tierschutzgesetz) steht Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit zur Verfügung.

Seit 20 Jahren gehört zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei die fachlich kompetente und erfolgreiche Beratung von Hundetrainern und Berufsträgern rund um den Hund. Insbesondere bei Rechtsfragen zur Selbstständigkeit, rechtssicheren AGBs, wirksamen Haftungsausschlussen in Verträgen, §11 TSchG Problemen, Berufsverbot, Anerkennung der Weiterbildung - der Sachkunde, steht Ihnen Anwalt Ackenheil mit seinem Expertenteam zur Seite.
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Hundetrainer und Hundeschulen dürfen kein Einzeltraining im Lockdown halten

Hundetrainer und Hundeschulen dürfen kein Einzeltraining im Lockdown halten

Einzeltrainings in Hundeschulen müssen im Lockdown unterbleiben. Das Oberverwaltungsgericht in NRW begründet diese unter anderem mit der Relevanz für das öffentliche Leben.Sowohl Einzel- als auch Gruppenausbildungen, die Hundetrainer und Hundeschulen anbieten, dürfen in Nordrhein-Westfalen weiterhin nicht stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen hat es abgelehnt, die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW für diese Fälle aufzuheben (Beschl. v. 30.12.2020, Az. 13 B 1787/20). >>>Weiter<<<


Als Hundefriseur suchen Sie eine Kanzlei für Tierrecht? Einen Anwalt der sich für Sie und Ihre Hundeschule einsetzt und Ihre Interessen vor den Behörden und dem Gericht vertritt?

Als erfahrener Experte in der Rechtsberatung von Selbstständigen aus den Berufsbereichen rund um den Hund, stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit zur Verfügung.

Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit 20 Jahren die fachlich kompetente und erfolgreiche Beratung von Berufsträgern rund um den Hund. Bei Rechtsfragen rund um die Selbstständigkeit, rechtssicheren AGBs, wirksamen Haftungsausschluss - Regelungen, §11 TSchG Rechtsproblemen, Berufsverbot, Anerkennung der Weiterbildung - der Sachkunde u.v.m. ist die Kanzlei ihr kompetenter Ansprechpartner.

Als Spezialist für Tierrecht veröffentlicht Rechtsanwalt Ackenheil regelmäßig in zahlreichen Fachzeitschriften und Onlineportalen juristische Fachbeiträge, Kommentare zu neuen Rechtsentscheidungen, hält Vorträge, Seminare u.a. LMU München, Humboldt Universität Berlin.Er betreibt als Spezialist für Tierrecht einen eigenen Blog auf der Internetseite des Deutschen Anwaltsvereins. Er veröffentlichte den ersten grossen Ratgeber für Tierrecht in Kooperation mit dem Haustiermagazin von VOX und aktuell erschien sein Fachbuch welches die gesetzlichen Hintergründe für behördliches Tätigwerden und behördlichen Auflagen in Bezug zum Hund und Hundetrainern anhand aktueller Rechtsprechung umfasst.

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