kein Rassemerkmal: kupierte Rute und Ohren sind tierschutzwidrig

Hunderecht | Tierschutz: Kein Rassemerkmal: kupierte Rute und Ohren sind tierschutzwidrig
Der Kläger ist ein Verein mit Sitz im Bezirk des Amtsgerichts L. , der sich mit Hunden der Rasse Dobermann befasst. Zum hergebrachten Erscheinungsbild dieser Rasse gehören Merkmale, die durch das Kupieren (Beschneiden) der Ohren und der Rute erreicht werden...weiterlesen ...