Hundezucht: Hobbyzucht oder gewerbliche Zucht?
Eine Hundezüchterin verkaufte über das Internet Hunde der Rasse Westhighlandterrier, die, wie sie behauptet, aus der Hobbyzucht ihrer Mutter stammten.
Die Hundeverkäuferin war bereits aus früheren Vorgängen als
gewerbsmäßige Hundezüchterin bekannt, nachdem der Behörde mehrere Beschwerden über kranke Hunde, die sie verkauft hatte, bekannt wurden.
Was bedeutet Züchten?Unter Züchten ist die geplante Verpaarung von Tieren mit dem Ziel zu verstehen, bestimmte Eigenschaften, Merkmale oder Merkmalskombinationen bei den Nachkommen anzustreben. Die gewerbsmäßige Tätigkeit steht unter einem Präventivverbot mit Erlaubnisvorbehalt. Bereits der festgestellte gewerbsmäßige Handel mit Hunden berechtigt die Behörde, Zuwiderhandlungen gegen gesetzliche Verbote durch einen Erlass zu unterbinden.
Gewerbliche Zucht / Gewerbsmäßige Zucht § 11 Abs. 3 Satz 2 i. V. mit § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 a und b TierSchGRechtsgrundlage für die Untersagung des gewerbsmäßigen Züchtens und Handelns mit Wirbeltieren ist § 11 Abs. 3 Satz 2 i. V. mit § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 a und b TierSchG. Danach bedarf derjenige, der gewerbsmäßig Wirbeltiere züchtet oder hält (Nr. 3 a) oder mit ihnen handelt (Nr. 3 b), der
Erlaubnis der zuständigen Behörde.
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