16/01/16 19:25 Abgelegt in:
Hundezucht |TierschutzHunderecht | Tierschutz: Kein Rassemerkmal: kupierte Rute und Ohren sind tierschutzwidrigDer Kläger ist ein Verein mit Sitz im Bezirk des Amtsgerichts L. , der sich mit Hunden der Rasse Dobermann befasst. Zum hergebrachten Erscheinungsbild dieser Rasse gehören Merkmale, die durch das Kupieren (Beschneiden) der Ohren und der Rute erreicht werden...
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