Amtliche Tötung eines Hundes / Euthanasie von Amts wegen: Einschläfern eines gefährlichen Hundes

Amtliche Tötung eines Hundes / Euthanasie von Amts wegen: Einschläfern eines gefährlichen Hundes
In welchen Fällen darf die Behörde einen als gefährlich geltenden Hund einschläfern? Die von einem Hund ausgehende gesteigerte Gefahr rechtfertige seine Einschläferung. Kann die Behörde nach einem Hundebissvorfall die Tötung des Hundes anordnen? Ein Hund, der unvermittelt angreift, Personen durch lebensgefährliche Hundebisse schwer verletzt und sich nicht therapierbar zeigt, muss eingeschläfert werden, so entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster. Welche gesetzlichen Regelungen muss ein Halter eines gefährlichen Hundes beachten? << Weiter >>

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Trotz Postiven Wesenstest darf Rottweiler eingeschläfert werden


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Hamburg HundeG Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Hamburg

Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Hamburg
Gesetz zur Neuregelung über das Halten und Führen von Hunden vom 26. Jan. 2006, Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz – HundeG) HmbGVBl. Nr. 56
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