Grosser Miniature Bullterrier ist kein gefährlicher Hund wenn er nicht wie ein Bullterrier aussieht

Grosser Miniatur Bullterrier ist kein gefährlicher Hund wenn er nicht wie ein Bullterrier aussieht
„Miniatur Bullterrier“ können auch noch als „Mini“ Bullterrier gelten, wenn sie wenige Zentimeter größer als der Rassestandart sind. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden. Die Richter stuften damit die zwei „Miniatur-Bullterrier“ einer Hundehalterin als nicht „gefährlich“ ein.Was gilt nun für den Miniatur Bullterrier? Ist ein zu grosser Miniature Bullterrier automatisch ein gefährlicher Hund?
Ein Hund der Rasse Miniature Bullterrier ist zwar im eigentlichen Sinne kein Listenhund, er kann aber trotzdem gemäß Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz / Hundegesetz NRW als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft werden. Dies ist jedoch nicht immer rechtens.Anwalt für Hunderecht Ackenheil >> Grosser Miniatur Bullterrier ist kein gefährlicher Hund wenn er nicht wie ein Bullterrier aussieht <<

Wann ist Mini Bullterrier wegen Groesse ein Bullterrier


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Als Experte für die rechtliche Beratung zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes steht Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit Hundehaltern von Listenhunden und als gefährlich geltenden Hunden zur Verfügung.
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Miniature Bullterrier: Miniatur-Bullterrier ist kein Listenhund - kann aber als gefährlicher Hund gelten

Miniature Bullterrier: Miniatur-Bullterrier ist kein Listenhund - kann aber als gefährlicher Hund gelten
Die Behörde stuft ihren Miniature Bullterrier als gefährlichen Hund ein? Ein Hund der Rasse Miniature Bullterrier ist weder ein Listenhund noch eine Kreuzung aus einem Bullterrier, oder einer Hunderassen die in § 8 Abs. 2 Landeshundegesetz LHundG NRW auf der Rasselisten als Listenhunde stehen. Jedoch kann ein Hund der Rasse Miniature Bullterrier trotzdem gemäß Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz / Hundegesetz NRW als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft werden. Dies ist jedoch nicht immer rechtens.Anwalt für Hunderecht Ackenheil


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Old english Bulldog: Trotz Aussehens wie ein American Bulldog – Mischling | OEB ist kein gefährlicher Hund

Old english Bulldog: Trotz Aussehens wie ein American Bulldog – Mischling | OEB ist kein gefährlicher Hund
Old English Bulldog: Nach dem Aussehen - ein American Bulldog - Mischling? Ein gefährlicher Hund nach dem Landeshundegesetz NRW? Viele Hundebesitzer von Old English Bulldoggen bekommen nach der Anmeldung ihres Hundes ein Schreiben von der Behörde, dass ihr Hund aufgrund des § 10 LHundG NRW als ein Hund bestimmter Rasse gilt.

Oberverwaltungsgericht in Münster
Die Frage, ob es sich bei dem Hund "Kalle", den die Hundebesitzerin von den Züchtern als "Old English Bulldog" erworben hat, um einen Hund bestimmter Rasse im Sinne des Landeshundegesetzes NRW handelt, hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster jetzt aktuell zu klären. >> Old english Bulldog: Trotz Aussehens wie ein American Bulldog – Mischling | OEB ist kein gefährlicher Hund , OVG Münster <<

Old english Bulldog kein Listenhund oder Mischling American Bulldog? Feststellung der Gefährlichkeit Neuerungen Old english Bulldog
Bild: mit Old english Bulldog v. fotolia / Sandy Schulze



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Niedersachsen NHundG, NI
Hundegesetz Hamburg Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG) Hamburg HundeG, HB
Hundegesetz Bremen HundeG, HB
Hundeverordnung Hessen | Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Hundegesetz Schleswig-Holstein | Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) GefHG,SH
Hundegesetz Thüringen | Tiergefahrengesetz Thüringen (ThürTierGefG) Thüringen ThürSachkundePrüfVO, TH
Landeshundegesetz Sachsen-Anhalt | Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz - HundeG LSA) Sachsen-Anhalt HundeG LSA, ST
Landeshundegesetz Berlin / Berliner Hundegesetz Berlin HundeG, BE
Landeshundegesetz Mecklenburg-Vorpommern Hundehaltungsverordnung: HundehVO, M-V
Hundegesetz Sachsen | Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), DVOGefHundG, SNHundegesetz Brandenburg : Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehV) Hundes, BB
Hundeverordnung Hessen | Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Landeshundegesetz Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg KampfhundeV, BW
Landeshundegesetz Bayern / bayerische Kampfhundeverordnung Bayern HundGefV, BY
Hundegesetz Saarland / Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland KampfhundeV , SL
Landeshundegesetz Rheinland-Pfalz LHundG,RP, LHundG rlp

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OLD ENGLISH BULLDOG: Old english Bulldog kein Listenhund / Kreuzung

OLD ENGLISH BULLDOG | Listenhund: OLD ENGLISH BULLDOG ist kein Listenhund und auch keine Kreuzung
Old english Bulldog, ein Listenhund? Ein Hund der Rasse Old English Bulldog ist weder ein Listenhund, ein Kampfhund noch eine Kreuzung aus Hunderassen die in § 8 Abs. 2 HundehV auf der Rasselisten als Listenhund stehen. Selbst bei der Annahme, dass es sich bei Rasse OLD ENGLISH BULLDOG um keine anerkannte Rasse handelt, sondern vielmehr um eine Hunderasse die aus Kreuzungen entstand , unterfällt ein Hund der Rasse OLD ENGLISH BULLDOG nicht der Regelung unter § 8 Abs. 2 HundehV. Das Gericht erkannte an, dass bei Hunden der Rasse OLD ENGLISCH BULLDOG es sich nicht um einen gefährlichen Hund im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1-5 HundehV handelt.
Zudem stellen Hunde der Rasse Old English Bulldog auch keine Kreuzung mit nach § 8 Abs. 2 HundehV als gefährlich geltenden Hunderassen dar.


Old english Bulldog ein Listenhund? Als Besitzer einer Old english Bulldoge haben Sie Fragen - Infomieren Sie sich beim Experten Anwalt Ackenheil
Bild: mit Old english Bulldog v. fotolia / Sandy Schulze

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Old english Bulldog als Hund bestimmter Rasse eingestuft

Old english Bulldog als Hund bestimmter Rasse eingestuft §10 LHundG
Eine Old English Bulldog ist nach wie vor kein Listenhund. Jedoch bekommen in den letzten Monaten viele Hundebesitzer von Old English Bulldoggen einen Bescheid vom Amt, in dem mitgeteilt wird, dass die Behörde den Hund aufgrund des Landeshundegsetzes LHundG NRW als einen Hund bestimmter Rasse § 10 LHundG NRW gemäß neuen Verwaltungsvorschriften als gefährlichen Hund einstuft. >> Weiter lesen <<

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Hundegesetz Hamburg Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG) Hamburg HundeG, HB
Hundegesetz Bremen HundeG, HB
Hundeverordnung Hessen | Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Hundegesetz Schleswig-Holstein | Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) GefHG,SH
Hundegesetz Thüringen | Tiergefahrengesetz Thüringen (ThürTierGefG) Thüringen ThürSachkundePrüfVO, TH
Landeshundegesetz Sachsen-Anhalt | Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz - HundeG LSA) Sachsen-Anhalt HundeG LSA, ST
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Landeshundegesetz Mecklenburg-Vorpommern Hundehaltungsverordnung: HundehVO, M-V
Hundegesetz Sachsen | Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), DVOGefHundG, SNHundegesetz Brandenburg : Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehV) Hundes, BB
Hundeverordnung Hessen | Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Landeshundegesetz Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg KampfhundeV, BW
Landeshundegesetz Bayern / bayerische Kampfhundeverordnung Bayern HundGefV, BY
Hundegesetz Saarland / Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland KampfhundeV , SL
Landeshundegesetz Rheinland-Pfalz LHundG,RP, LHundG rlp

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Keine Listenhunde mehr: Hunde gelten nicht wegen ihrer Rasse als gefährlich

Keine Listenhunde mehr: Hunde gelten nicht wegen ihrer Rasse als gefährlich
Keine Listenhunde mehr: Hunde gelten nicht per se wegen ihrer Rasse als gefährlich.In Thüringen werden Hunde künftig nicht mehr anhand ihrer Rasse in gefährliche und nicht gefährliche Hunde / Tiere eingeteilt. Hundehaltern soll die Möglichkeit eröffnet werden, diese gesetzliche Vermutung im Einzelfall widerlegen zu können. Zur Dokumentation und Nachprüfung der Ungefährlichkeit der betreffenden Hunde soll ein Nachweis (Wesenstest) erbracht werden. So können wenn der Hund gebissen hat oder er sich als besonders aggressiv zeigt, die Behörden Auflagen zur Hundehaltung erteilen, einen Wesenstest und einen Sachkundenachweis verlangen.Wenn der Hund gebissen hat oder er sich als besonders aggressiv zeigt, können die Behörden Auflagen zur Hundehaltung erteilen und einen Wesenstest und einen Sachkundenachweis verlangen.

Nach dem im Landtag am 26.01.2018 verabschiedeten Gesetz ist nun zukünftig das Wesen jedes einzelnen Hundes das entscheidende Kriterium für die Einstufung als gefährlicher Hund im Sinne des Gesetzes. >> Weiter <<


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Keine Einfuhr von Listenhunden nach Deutschland - Einfuhrverbot für gefährliche Hunde

Keine Einfuhr von Listenhunden nach Deutschland - Einfuhrverbot für gefährliche Hunde
Die Einfuhr von Listenhunden / Kampfhunden ist verboten. Nicht jeder Hund darf nach Deutschland mitgenommen werden. Bestimmten Hunderassen wird generell eine „gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit“ unterstellt. Das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG) enthält unter anderem ein Einfuhr- bzw. Verbringungsverbot für als gefährlich eingestufte Hunde.

Nach diesem Gesetz dürfen bestimmte Hunderassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden.

Dies sind Hunde der Rassen:

  • Pitbull-Terrier
  • American Staffordshire-Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier


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Listenhund / KampfhundeV: American Staffordshire Terrier - Mischlingshund oder nur Boxermix ? Die Rassezugehörigkeit eines Mischlingshundes, dessen Eltern unbekannt sind, kann nicht allein nach der phänotypischen Ähnlichkeit mit einem Listenhund (Kampfhund) bestimmt werden. Anwalt für Listenhunde Ackenheilweiterlesen ...

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