Freilaufender "Der-will-nur-spielen" Hund darf abgewehrt werden - Hundehalter haftet

Freilaufender "Der-will-nur-spielen" Hund darf abgewehrt werden - Hundehalter haftet
Ein Hund läuft auf einen Spaziergänger zu und von weitem hört man den Hundebesitzer rufen: "Der tut nix…Der will nur spielen.."
Jedoch, Achtung: Auch wenn ihr Hund ein verspielter und freundlicher Hund ist: Wenn er ohne Leine ,freilaufend und unkontrolliert auf Jemanden zuläuft, darf man Ihren Hund effektiv abwehren. Kommt Jemand dabei noch zu Schaden, haften Sie als der Hundehalter uneingeschränkt, so das OLG Koblenz.

"Der will nur spielen" - Gegen einen nicht angeleinten herannahenden Hund, den der Hundehalter nicht (mehr) unter Kontrolle hat, dürfen effektive Abwehrmaßnahmen getroffen werden; das Verhalten des Hundes muss zuvor nicht analysiert werden -
Ein Urteil mit weitreichenden Folgen für Hundebesitzer: Laut dem OLG Koblenz dürfen Spaziergänger sich effektiv wehren, wenn ein fremder, nicht angeleinter Hund näher kommt. >> Weiter lesen <<

Der tut nix hund darf abgewehrt werden Anwalt Ackenheil


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