Hundesteuer: Kampfhundesteuer von 2000 € gleicht einem KAMPFHUNDEVERBOT und ist unzulässig

Hundesteuer: Kampfhundesteuer von 2000 € gleicht einem KAMPFHUNDEVERBOT und ist unzulässig
Eine kommunale Kampfhundesteuer in Höhe von 2000 € pro Jahr ist unzulässig, da sie einem Kampfhundeverbot in der Gemeinde gleichkommt...weiterlesen ...