HUNDEATTACKE: Mangelnde Beißhemmung rechtfertigt Einschläferung des Hundes

HUNDEATTACKE : Mangelnde Beißhemmung rechtfertigt Einschläferung des Hundes
Die Anordnung zur Tötung eines Hundes, Euthanasierung von amts wegen, kann nach einem Hundebeißvorfall erfolgenNach einem lebensbedrohlichen Angriff eines Rottweilers aus Duisburg auf ein zweijähriges Mädchen muss der Hund wegen seiner „mangelnden Beißhemmung“ eingeschläfert werden...weiterlesen ...